Zivilverfahren Nach Doppelmord in Ronsdorf: Springmann-Sohn verklagt Enkel

Wuppertal · Der wegen Mordes verurteilte Enkel soll geschenkte Waldgrundstücke zurückgeben.

 Die Anwälte von Springmann-Sohn und Springmann-Enkel im Gespräch.

Die Anwälte von Springmann-Sohn und Springmann-Enkel im Gespräch.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Am Freitag tagte das Landgericht erneut in Sachen Springmann. Diesmal handelte es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Zivilverfahren. Der Sohn des 2017 ermordeten Unternehmerpaares will Waldgrundstücke zurück, die seine Mutter ihrem Enkel – seinem Sohn – einst geschenkt hat. Das Gericht vertagte das Verfahren jedoch, um die Rechtskraft des Urteils gegen den Enkel abzuwarten.

Im März 2017 waren Christa und Enno Springmann in ihrem Haus in Ronsdorf auf brutale Art und Weise getötet worden. Die Staatsanwaltschaft klagte den Enkel des Paares und einen Geschäftspartner an, diesen Doppelmord begangen zu haben. Motiv soll gewesen sein, dass Enno Springmann seinen Enkel zu enterben drohte.

Das Landgericht hat den Enkel im November 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt, sprach den Geschäftspartner aber frei. Gegen beide Urteile wurde Revision eingelegt, noch hat der Bundesgerichtshof darüber nicht entschieden.

Diese Entscheidung will das Landgericht im Zivilverfahren abwarten. Denn es muss zwar selbstständig darüber befinden, ob der Enkel seine Großeltern getötet hat und der Sohn als Erbe deshalb die Schenkung zurückverlangen kann. Aber eine Entscheidung würde dennoch den Verlauf des Zivilprozesses beeinflussen. Es ist auch möglich, dass der BGH eine Neuverhandlung verlangt, dann müssten Zeugen möglicherweise doppelt vernommen werden.

Zur Verhandlung am Freitag waren nur die Anwälte der Parteien erschienen. Diese waren mit einer Vertagung einverstanden, ein Vergleich kam nicht in Frage. Der Anwalt des Enkels überreichte zudem einen Antrag auf Prozesskostenhilfe – mit dem Verweis darauf, dass die Verteidigungsaussichten seines Mandanten „nicht hoffnungslos“ seien. Nach erstaunten Äußerungen der Gegenseite verwies der Vorsitzende Richter darauf, dass der Enkel möglicherweise derzeit keinen Zugriff auf eventuell vorhandene Mittel habe.

Hintergrund der Klage ist der Paragraph 530 im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach dem Erben eine Schenkung widerrufen können, wenn der Beschenkte den Schenker vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat.

In dem Verfahren geht es um Waldgrundstücke im Wert von 30 000 Euro. Möglicherweise dient es als Versuchsballon. Da sich die Kosten eines Verfahrens nach dem Streitwert richten, könnte der Sohn zunächst die Frage des Schenkungswiderrufs einmal in Bezug auf die Waldgrundstücke klären lassen, bevor er weitere Klagen erhebt.

Auch in diesem Verfahren ist von Interesse, in welcher Reihenfolge die Springmanns getötet wurden. Der Sohn klagt als Erbe von Christa Springmann, Enno Springmann hatte ihn enterbt. Starb Christa Springmann zuerst, erbt der Sohn nur das, was sie ihm vererbt hat, wenn aber Enno Springmann zuerst starb, ist ein Teil seines Nachlasses an Christa Springmann gegangen und dann nach ihrem Tod an den Sohn. Entsprechend höher wäre sein Anspruch aus Werten der widerrufenen Schenkung.

Über den Todeszeitpunkt war im Strafprozess viel diskutiert worden, beweisen ließ sich weder die eine noch die andere Reihenfolge. Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass der Enkel im Streit mit dem Großvater zunächst diesen tötete, danach, um die Tat zu verdecken, die Großmutter.

Am Landgericht sind noch weitere Klagen gegen den Enkel anhängig, unter anderem vom Stifterverband für die Wissenschaft, der im Namen der Christa und Enno Springmann Stiftung als Erbin Enno Springmanns klagt. Die Kammer strebt an, diese Verfahren für eine mögliche Beweisaufnahme zusammenzuführen.

Mit der Strafsache will sich der Bundesgerichtshof am 14. November befassen. Wann er dann eine Entscheidung verkündet, steht noch nicht fest.

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