Wuppertal rüstet sich für ein Jahrhundert-Hochwasser

Auf Druck der EU wird das Wuppergebiet neu eingeteilt, um gefährdete Flächen zu zeigen. Dort sind strenge Auflagen für deren Eigentümer in Sicht.

Wuppertal. Bislang hat es sich beim Hochwasserschutz bewährt — das Talsperrensystem entlang der Wupper. Aber was passiert, wenn die Wuppertalsperre bis auf den letzten Tropfen gefüllt ist und keine Reserve mehr zur Verfügung steht? Um auf ein Hochwasser vorbereitet zu sein, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren vorkommt, werden die Überschwemmungsgebiete zwischen der Wuppertalsperre in Radevormwald und der Rheinmündung neu festgelegt.

Hintergrund ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die — wie berichtet — über die Bezirksregierung in Düsseldorf nun auch Wuppertal erreicht. Ziel ist, wie die Stadtverwaltung berichtet, „eine wirksamere Vorsorge und die Begrenzung von Schäden“.

Die Pläne, in denen Gefahrenzonen eingezeichnet sind, können bis zum 16. März im Rathaus Barmen in Augenschein genommen werden (siehe Info-Kasten). Welche Flächen wären betroffen? Im Wuppertaler Osten ist das die Beyenburger Furt unterhalb der Talsperren-Mauer (siehe Grafik) sowie der Uferbereich Laaken. Hinzu kommt der Wupper-Abschnitt am Bahnhof Oberbarmen, der in das renaturierte Ufer an der Rosenau mündet.

Als kritische Bereiche gelten außerdem die Wiesen am Klärwerk Buchenhofen sowie die Nachbarschaft der Kohlfurther Brücke, wie Wilfried Wächter vom Stadtressort für Umweltschutz auf WZ-Nachfrage erklärt. Neu sei die Einschätzung der Flutgebiete allerdings nicht: So sind Überschwemmungen entlang der Wupper in vielen Gefahrenzonen auch historisch belegt.

Nicht zuletzt die Kohlfurth gilt als kritische Fläche — ebenso wie viele Wupperwiesen. Wie die Stadt betont, ist die Wupper „nach Einschätzung des NRW-Umweltministeriums ein Gewässer, bei dem durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden zu erwarten sind.“

Der Kartierung folgen im nächsten Schritt baurechtliche Einschränkungen: Nach der Einsichtnahme der Pläne im Rathaus liegt es bei der Bezirksregierung, Verordnungen zu erlassen. Dazu gehört zum Beispiel das Verbot von An- oder Neubauten. Ebenso kann Eigentümern untersagt werden, Erde zu bewegen oder bestimmte Bäume und Sträucher anzupflanzen. Gleiches gilt für den Bau von Mauern oder die Lagerung von Stoffen, die bei einer Überschwemmung das Wasser verschmutzen.

„Die geplante Grenze des neuen Überschwemmungsgebietes umfasst auch Grundstücke, die bislang nicht von diesen Verboten betroffen sind“, betont das Umweltressort der Stadt. Die Kartierung ist auch eine Grundlage für Einsatzpläne im Ernstfall.

Und die Schwebebahn über und an der Wupper? Für ihren Fahrbetrieb sei Hochwasser bis zu einem kritischen Durchfluss von 210 Kubikmetern Wasser pro Sekunde grundsätzlich kein Thema, erklärt Stadtwerke-Sprecher Holger Stephan auf WZ-Nachfrage.

Gleiches gelte für das am Ufer abgesicherte Gerüst. Den Betrieb müsste das Wuppertaler Wahrzeichen aber erst bei besonders großem Treibgut einstellen, das dem Gerüst gefährlich werden könnte. Auch die massiven Montage-Plattformen sind auf starke Strömungen im Fluss ausgelegt, wie es sich zuletzt auch am Landgericht gezeigt hat.

Welche Kraft das Hochwasser in der Wupper haben kann, zeigte sich Ende 2003 an der Baustelle Ohligsmühle: Dort wurde innerhalb weniger Minuten ein Baugerüst im Fluss umgerissen.

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