Beschluss des Landgerichts Wuppertal Panagiotis Paschalis hat Aussage über Stadtkämmerer Slawig widerrufen

Wuppertal · Kämmerer Johannes Slawig hatte geklagt und erreichte einen Teilerfolg.

 Panagiotis Paschalis vor Gericht.

Panagiotis Paschalis vor Gericht.

Foto: Andreas Boller

Von Katharina Rüth

Der ehemalige Rechtsdezernent der Stadt, Panagiotis Paschalis, hat auf Twitter und Facebook seine Aussage widerrufen, dass die Staatsanwaltschaft am 11. und 12. Dezember 2018 im Zusammenhang mit dem umstrittenen ASS-Geschäft gegen Stadtkämmerer Johannes Slawig ermittelt hat. Dazu hatte ihn eine Entscheidung des Landgerichts am Dienstag verpflichtet.

Am 11. und 12. Dezember 2018 hatte Paschalis solche Aussagen über die Internetplattformen verbreitet. Slawig hatte ihn daraufhin wegen Verleumdung verklagt. Das Landgericht gab ihm jetzt Recht, dass die Äußerungen unwahr und ehrverletzend sind und daher widerrufen werden müssen. Es wies aber die Klage auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung von 10 000 Euro ab. Entsprechend muss Slawig 85 Prozent der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen, Paschalis 15 Prozent.

Hintergrund ist das umstrittene Geschäft der Stadt mit der Sportmarketing-Agentur ASS. Mit dieser war 2004 vereinbart worden, dass sie Autos in Wuppertal gegen eine reduzierte Gebühr anmeldet, dafür Wuppertal-Aufkleber in oder an den Autos platziert. Die Aufkleber wurden jedoch in den letzten Jahren nicht verschickt, das Geschäft 2016 beendet.

Paschalis hatte in seiner Amtszeit als Rechtsdezernent auf Aufklärung zu diesem Geschäft gedrängt, Oberbürgermeister Mucke erstattete auf sein Drängen hin Anzeige. Auch nach seiner Abwahl durch den Rat im Sommer 2017 äußerte sich Paschalis weiter zu diesem Thema und erstattete im Oktober 2018 Anzeige, unter anderem gegen Kämmerer Johannes Slawig. Auf Twitter und Facebook schrieb er dann, dass die Staatsanwaltschaft gegen Slawig ermittle.

Nach Angaben des Gerichts hatte sich der Kämmerer dagegen gewehrt, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass nicht gegen ihn ermittelt werde. Im März 2019 sei noch kurz ermittelt, das Verfahren aber nach zwei Tagen mangels Tatverdacht eingestellt worden. Paschalis habe im Januar eine Unterlassungserklärung unterschrieben, auf einem Wuppertaler Internetportal bereits seine Aussage widerrufen. Nun musste er das auch auf den Plattformen Twitter und Facebook tun – hat es am Dienstagabend getan. Slawig hätte sonst eine Vertragsstrafe von ihm fordern dürfen.

Slawig äußerte sich erfreut: „Es erfüllt mich mit Genugtuung, dass das Gericht Herrn Paschalis auf Twitter und Facebook zum öffentlichen Widerruf verpflichtet hat.“ In seiner Position müsse er sich häufig Kritik gefallen lassen, „aber ich muss mir nicht alles gefallen lassen. Das Gericht hat in diesem Fall klare Grenzen aufgezeigt“, so Slawig. Dass das Urteil keinen Anspruch auf Schadenersatz vorsieht, sei für ihn nicht von entscheidender Bedeutung. „Mir geht es nicht um das Geld. Das Wichtigste für mich ist, dass in der politischen Auseinandersetzung die Grenzen gewahrt bleiben“, sagt der Stadtdirektor.

Paschalis betonte gegenüber der WZ nur: „Ich habe zu 85 Prozent gewonnen.“

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