Wuppertal Maskenpflicht in Polizeiwache und Einsatzfahrzeug

Wuppertal · Bei der Polizei im Bergischen Städtedreieck ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes noch nicht in allen Bereichen Pflicht. Die Kölner Polizei hingegen hat aufgrund der hohen Infektionszahlen für Beamte im Dienst eine Maskenpflicht eingeführt.

 Bei der Wuppertaler Polizei ist das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum noch keine Pflicht.

Bei der Wuppertaler Polizei ist das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum noch keine Pflicht.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

In Wuppertal, Solingen und Remscheid wird den Einsatzkräften lediglich empfohlen, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen. Eine verbindliche Anordnung gibt es nicht.  Verpflichtend hingegen ist das Tragen einer Maske in Dienstfahrzeugen, sofern sich mehr als ein Insasse im Auto befindet, sowie in Diensträumen mit und ohne  Publikumsverkehr, wie den Wuppertaler Polizeiwachen.

Bei Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerecht, also in Fällen, in denen ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Sirene im Stadtverkehr unterwegs ist, kann der Mundschutz im Einzelfall weggelassen werden, erklärt Hanna Meckmann von der Wuppertaler Polizei. Schließlich handele sich dabei um eine Stresssituation, in der anderen Dingen höhere Priorität beigemessen werden muss. „Im Einzelfall liegt hier die Entscheidung bei der Einsatzkraft“, erläutert sie. Gleiches gilt für akute Einsatzsituationen. Im Dienstalltag sei es einfach nicht in jeder Lage umsetzbar, die AHA-Regeln, also Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen, einzuhalten. „Aber die Kollegen sind in jedem Fall sensibilisiert.“

Eine NRW-weite, einheitliche Regelungen zu Verhaltensvorschriften für Polizei-Einsatzkräfte in Corona-Hotspots gibt es bisher noch nicht.

(flo)
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