Wuppertaler Landgericht Kundin klagt wegen Thermomix - Vorwerk musste wohl nicht über neues Modell informieren

Wuppertal · Das Wuppertaler Landgericht verhandelte über die Klage einer verärgerten Kundin. Sie hatte noch die Vorgängervariante der Küchenmaschine gekauft. Das Urteil wird im Januar verkündet.

Die Kundin hatte kurz bevor das neue Modell TM6 herausgekommen ist, noch das alte Modell TM5 gekauft.

Die Kundin hatte kurz bevor das neue Modell TM6 herausgekommen ist, noch das alte Modell TM5 gekauft.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Unternehmen Vorwerk hat eine Kundin nicht im Januar 2019 informieren müssen, dass es ab April 2019 ein neues Thermomix-Modell anbieten wird. Das wird aller Voraussicht nach das Urteil in einem Rechtsstreit sein, den eine Kundin aus Kaiserslautern gegen das Wuppertaler Unternehmen geführt hat.

Im Januar hatte die Kundin einen Thermomix gekauft, eine Küchenmaschine, die Wiegen, Rühren, Zerkleinern und Kochen kann und über das Internet direkt Rezepte auf einem Display zeigt. Dafür zahlte die Kundin 1299 Euro. Als sie dann Anfang März erfuhr, dass Vorwerk ein neues Modell mit mehreren zusätzlichen Funktionen wie Rösten, Fermentieren und Vakuumgaren für 1359 Euro auf den Markt bringt, war sie sauer – wie viele andere Kunden.

In den sozialen Medien machten damals viele Menschen ihrem Ärger Luft, manche sprachen von „arglistiger Täuschung“. Die Kundin aus Kaiserslautern klagte vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Ihr Argument: Hätte sie von dem neuen Modell TM6 gewusst, hätte sie das Modell TM5 nicht gekauft. Vorwerk hätte sie darüber informieren müssen, dass es ein neues Modell geben wird. Das Amtsgericht wies ihre Klage ab, sie ging in Berufung. Jetzt hat das Landgericht durchblicken lassen, dass auch in der zweiten Instanz ihre Klage keinen Erfolg haben wird.

Der Vorsitzende Richter erklärte am Donnerstag, das Gericht sehe keine Pflicht des Unternehmens, die Kunden über solche Pläne zu informieren. Selbst wenn man solche Pläne bekannt mache – „irgendeine zeitliche Grenze muss es geben“. Es werde also immer Unzufriedene geben. Das Gericht will seine Entscheidung offiziell am 9. Januar verkünden.

Tauschangebote für
tausende Kunden

Der Vorsitzende Richter verwies zudem darauf, dass es Kunden freistehe, nach neuen Modellen zu fragen. Wenn sie dann eine falsche Antwort erhalten, könnten sie anschließend deswegen klagen. Wenn sie keine Antwort erhielten, könnten sie daraus ihre Schlüsse ziehen.

Vorwerk selbst argumentiert ähnlich wie das Gericht: „Generell ist bei einem Modellwechsel eine Übergangsphase nicht zu vermeiden. Auch bei einer früheren Ankündigung wären einige jener Kunden enttäuscht gewesen, die kurz vor dieser Ankündigung gekauft hätten. Eine frühere Ankündigung des Thermomix TM6 hätte das Thema nur verschoben“, erläutert PR-Managerin Kim Korte auf WZ-Nachfrage.

Sie wies zudem darauf hin, dass bei Einführung des TM6 „tausende Kunden“ angeschrieben wurden, die zwischen dem 20. Februar und dem 8. März einen TM5 gekauft haben. Ihnen seien individuelle Tauschangebote gemacht worden. Das sei das erste Mal in der Geschichte des Thermomix’ gewesen, dass zwei Modelle parallel erhältlich waren. TM5-Besitzern versichert sie, dass auch weiter Rezepte für den TM5 entwickelt werden und sie auch weiterhin Software-Updates erhalten.

Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW berichtet, dass sich im Frühjahr vereinzelt Thermomix-Kunden ähnlich verärgert wie die Klägerin aus Kaiserslautern bei der Verbraucherzentrale gemeldet hätten. „Es waren aber keine massenhaften Anfragen.“ Er wies darauf hin, dass solche Situationen immer wieder entstünden - schon die Reduzierung einer Ware könne die Käufer der letzten Stücke zum Vollpreis verärgern. „Rechtlich ist das alles in Ordnung“, betont er. Man könne nur die Verkäufer darauf ansprechen. „Manche Firmen sind dann kulant, andere nicht.“ Unternehmen müssten abwägen, wie sich eine solche Diskussion auf ihr Image auswirke.

Ähnliche Klagen wie die am Donnerstag verhandelte hat es am Wuppertaler Amtsgericht nach Angaben einer Sprecherin mehr als zehn gegeben. Nach ihren Angaben sind etwa die Hälfte entschieden – entweder sei die Klage abgewiesen worden oder die Kläger nahmen sie zurück.

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