Handel : Bergische Händler kritisieren Kassenbon-Pflicht
Ab 2020 müssen Geschäftsleute immer einen Beleg ausgeben. Dies sorgt für Unmut.
„Nein, danke“, lautet meist die Antwort, wenn Kunden im Bergischen ein Kassenbon angeboten wird. Diese Frage stellt sich ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr, denn dann tritt im Rahmen des Kassengesetzes die Bonpflicht in Kraft. Einzelhändler müssen dann, bis auf wenige Ausnahmen, bei jedem Geschäftsvorgang einen Beleg ausgeben. Darüber hinaus müssen sie ihre Kassensysteme technisch nachrüsten, die so noch fälschungssicherer werden sollen. Damit will der Bund Betrugsfälle bei Kassenabrechnungen eindämmen – das Bundesfinanzministerium schätzt die Steuerausfälle durch Kassenmanipulationen auf bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr.
Solinger Händler haben überwiegend kein Verständnis für die Maßnahme, sie sehen ihre Branche unter Generalverdacht gestellt. So auch Metzger Rudolf Jacobs, der in seinem Betrieb bereits mit Registrierkassen arbeitet. Erst 2017 hatte das Kassengesetz diese vorgeschrieben, den künftigen technischen Anforderungen entsprechen diese Modelle ab 2020 aber auch nicht mehr. „Wir haben damals 30 000 Euro in neue Kassensysteme investiert und jetzt brauchen wir angeblich schon wieder etwas Neues. Mit dieser Bürokratie werden Einzelhändler systematisch in die Enge getrieben“, sagt Jacobs. Für ihn als Metzger seien außerdem besondere Ausgaben notwendig, da die Kassen und Warenwaagen technisch miteinander verbunden sind.
Wenig begeistert zeigt sich auch Ralf Vogelskamp, Geschäftsführer der Bäckerei Stöcker von der Entwicklung, die in Solingen fünf Filialen betreibt: „Aus meiner Sicht ist das reine Bürokratie, zumal die Kunden den Bon in der Regel sowieso nicht mitnehmen. Wenn das so weitergeht, müssten wir extra jemanden einstellen, der sich den ganzen Tag ausschließlich mit solchen Vorschriften beschäftigt.“ Er stelle sich darauf ein, dass auch sein Betrieb investieren müsse, um den Anforderungen gerecht zu werden.