Urteil Fast elf Jahre Haft für Entführung

Wuppertal · Ein Kioskbetreiber ist zweimal verschleppt worden. Beim zweiten Mal wurde er schwer verletzt.

Wuppertal: Fast elf Jahre Haft für Entführung
Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

Zu zehn Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht den Mann (28) verurteilt, der einen Wuppertaler Kioskbetreiber entführt hat, um Geld von dessen Bruder zu erpressen. Bitter für das Opfer: Das war schon die zweite Entführung.

Der Angeklagte hatte mit mehreren Komplizen Anfang Mai 2019 den 27-jährigen Kioskbetreiber in seinem Kiosk überfallen, ihn brutal traktiert und mit einer Pistole bedroht. Später waren diverse Blutspuren in dem Kiosk gefunden worden. Die Täter verschleppten den Mann in eine Lagerhalle in die Nähe von Rotterdam. Dann kontaktierten sie über ein verschlüsseltes Krypto-Telefon den Bruder des Entführten und forderten 500 000 Euro Lösegeld, sonst würden sie den 27-Jährigen töten. Der Anspruch auf das Geld sollte aus vorhergehenden Drogengeschäften stammen.

Nach Verhandlungen waren die Täter auch mit 150 000 Euro und einer weiteren Zahlung einverstanden und ließen den Kioskbetreiber zwei Tage später in der niederländischen Provinz Gelderland wieder frei. Schwer verletzt meldete er sich in einem Wuppertaler Krankenhaus und musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Der Angeklagte wurde vor allem durch Ermittlungen und Video-Aufnahmen belastet, die die niederländische Polizei unter anderem mit einer Drohne aufgenommen hatten.

Während des ersten Prozesses passierte erneute Entführung

Für den Kioskbesitzer war das bereits die zweite Entführung: 2015 war er schon mal verschleppt worden. Auch damals ging es um Drogengeschäfte seines Bruders, gefordert waren 70 000 Euro, gezahlt wurden 25 000 Euro. Damals war der Kioskbetreiber unverletzt freigekommen. Für die erste Entführung wurde ein 40-Jähriger zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Während der Prozess am Wuppertaler Landgericht lief, fand die zweite Entführung statt.

Das Urteil erging jetzt wegen erpresserischen Menschraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Zusätzlich zu seiner Haftstrafe muss der Angeklagte 20 000 Euro Schmerzensgeld an den Kioskbesitzer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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