Gericht Ex-Osmane muss viereinhalb Jahre in Haft

Wuppertal · Nach dem Rockeraufmarsch auf dem Platz der Republik in Wuppertal-Elberfeld im Juni 2017 verurteilte das Landgericht einen 31-Jährigen.

 Die Gruppe der „Osmanen Germania“ ist inzwischen verboten. Symbolbild

Die Gruppe der „Osmanen Germania“ ist inzwischen verboten. Symbolbild

Foto: dpa/Dieter Staniek

Zahlreiche Männer mit Schlagwaffen sammelten sich in der Nacht auf den 13. Juni 2017 auf dem Platz der Republik. Doch bevor es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern der Rockerszene kam, griff die Polizei ein. Sie fand später unter anderem Schlagstöcke, Messer, eine Hantelstange, Quarzsand-Handschuhe und eine Axt. Ein Beteiligter stand jetzt vor dem Landgericht.

Hintergrund des nächtlichen Aufmarsches waren Auseinandersetzungen innerhalb der Gruppierung Osmanen Germania. Ein Mitglied sollte für seine Provokationen bestraft und dazu gebracht werden, 7000 Euro zu zahlen, die für den Austritt eingefordert wurde.

Rebellisches Mitglied sollte „plattgemacht“ werden

Der Angeklagte (31) war seit einigen Jahren mit dem Präsidenten des Wuppertaler „Chapter“ der Osmanen befreundet, auch wenn er nach eigenen Angaben im Juni 2017 nicht mehr bei den Osmanen mitmachte. Der Chapter-Präsident und eine noch höhere Führungsperson der Osmanen hatten verabredet, das rebellische Mitglied „plattzumachen“ und dazu weitere Osmanen aus dem ganzen Land zusammengerufen.

Auch der Angeklagte gehörte dazu, bei ihm fand die Polizei ein Faustmesser. Er sei aber von dem Ausmaß der Entwicklung überrascht gewesen, hatte der Angeklagte im Prozess erklärt. Er hatte vor Gericht ausführlich geschildert, wie er zu den Osmanen gekommen war und wie es mehrmals Konflikte in der Führungsgruppe gegeben hatte. Er hatte auch offen gesagt, dass die Osmanen sich nach außen als Boxclub darstellen, es aber hauptsächlich um Drogenhandel, Prostitution und Geldeintreiberei gehe.

Ihm wurde zudem noch ein Überfall auf ein anderes Osmanen-Mitglied im September 2016 vorgeworfen. Der Mann war zum Berliner Platz gelockt worden, wurde dann hinter der Mc-Donald’s-Filiale von mehreren Personen zusammengeschlagen. Der Angeklagte verletzte ihn dabei mit einem Messer am Oberschenkel.

Für diese gefährliche Körperverletzung verhängte das Gericht drei Jahre Haft. Die Teilnahme an dem Aufmarsch auf dem Platz der Republik wertete das Gericht als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, da dem Opfer Geld abgenommen werden sollte. Dafür erhielt der Angeklagte eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten. Beide Einzelstrafen wurden zu einer Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren zusammengezogen. Das Gericht betonte, das ausführliche Geständnis habe dazu beigetragen, dass die Strafe nicht höher ausfiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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