WZ-Vortragsreihe Emils Erben und andere Erkenntnisse zum Erbrecht

Beim Vortragsabend der Reihe #RechtSo ging es um das Nachlassgericht, Patchworkfamilien und Testamente.

 Michael Schüller, Vertrauensnotar der Notare im Landgerichtsbezirk Wuppertal, führte in das Thema ein.

Michael Schüller, Vertrauensnotar der Notare im Landgerichtsbezirk Wuppertal, führte in das Thema ein.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Warum es sinnvoll ist, sich bei Lebzeiten Gedanken über sein Erbe zu machen, zeigten die Referenten des ersten Vortragsabends der Reihe #RechtSo von WZ und Landgericht am Donnerstag. Überraschend unterhaltsam zeigten Rechtspfleger Jürgen Dorf sowie die Notare Alexander Völzmann und Christoph Dahlkamp auf, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer so verläuft, wie es landläufig erwartet wird.

Vor 180 Zuhörern im imposanten Schwurgerichtssaal des Landgerichts erläuterten sie, was die gesetzlichen Regelungen sind und was man beachten muss, um durch Testament oder Erbvertrag Einfluss auf die Verteilung des Erbes zu nehmen.

Zum Einstieg stellte Rechtspfleger Jürgen Dorf das Nachlassgericht und seine Aufgaben vor. Dort werden zum Beispiel Testamente sicher verwahrt und nach dem Tod des Erblassers amtlich eröffnet. Jürgen Dorf forderte Zuhörer auf, ihr Erbe zu regeln. Und berichtete von einem extremen Beispiel, bei dem das Nachlassgericht Jahre brauchte, um alle 65 Personen ausfindig zu machen, die erbberechtigt waren. Ein zwei Meter breites Papier mit einem riesigen Stammbaum zeugten von diesen Mühen.

Notar Alexander Völzmann erklärte die gesetzliche Erbfolge und ließ dafür die Zuhörer teilhaben am Leben und Sterben von „Emil“: Je nach Lebenssituation – Heirat, Geburt von Kindern, später Trennung und neuer Ehe – waren andere Personen erbberechtigt. Und dabei schließlich auch Personen, an die „Emil“ seinen Besitz wahrscheinlich nicht vererben will, wie etwa seine Ex-Frau. Familienkonstellationen mit Ex-Partnern sowie Kindern aus erster und zweiter Ehe seien „heute eher die Regel als die Ausnahme“, machte er deutlich.

Dass selbst formulierte Testamente Fallstricke enthalten, darauf wies Notar Christoph Dahlkamp hin. Es muss zum Beispiel komplett handschriftlich sein, „nicht am Computer geschrieben!“ Er empfahl, die Beratung eines Notars in Anspruch zu nahmen. Er könne helfen, den eigenen Willen juristisch wirksam zu formulieren.

Auch ein so genanntes Berliner Testament, bei dem sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen, berge Chancen und Risiken. Unter anderem sei es nach Tod eines Partners bindend. Auch für ein solches Testament sei die Hilfe eines Notars angeraten.

Der nächste Abend der Reihe findet voraussichtlich im Juli statt und wird das Thema Mietrecht behandeln.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort