Justiz Eltern nicht gehört: Urteil wurde wiederholt

Wuppertal · Gericht hatte ein spezielle Vorschrift bei Minderjährigen nicht beachtet.

 Aufgrund eines Verfahrensfehlers musste das Urteil neu gesprochen werden.

Aufgrund eines Verfahrensfehlers musste das Urteil neu gesprochen werden.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Für den jungen Mann, inzwischen 18 Jahre alt, hat sich nichts geändert: Mehr als ein Jahr nach dem ersten Urteil verurteilte ihn das Landgericht jetzt erneut wegen Beihilfe zur ausbeuterischen Zuhälterei und zur Zwangsprostitution sowie wegen Raubes und versuchten Raubes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft.