Wodka für Jugendliche: Darf es etwas mehr sein?

Mit Testkäufern kontrolliert das Ordnungsamt, ob Händler sich an den Jugendschutz halten. Der jüngste Einsatz brachte viele Missstände an den Tag.

Wuppertal. Lallend schwankten sie durch die Fußgängerzone, die Wodkaflasche in der Hand. Am Ende waren sie so betrunken, dass sie mitten in der Elberfelder City zusammenbrachen und ins Krankenhaus mussten. Dabei waren die betroffenen Mädchen noch nicht einmal 18 Jahre alt.

Nur wenige Wochen ist dieser Fall her (die WZ berichtete). Jugendliche, die sich mit Hochprozentigem fast in die Besinnungslosigkeit bechern, machen in Wuppertal zunehmend dem Ordnungsamt Sorgen. Denn der Schnaps, mit dem sie sich vergiften, hätte ihnen laut Jugendschutzgesetz niemals verkauft werden dürfen.

Um die Händler aufzuspüren, die Minderjährige mit Alkohol versorgen, sind in Wuppertal seit Anfang dieses Jahres Jugendliche als Testkäufer im Einsatz. An diesem Freitag kauft Luisa (17, Name geändert) als Lockvogel in Kiosken Hochprozentiges und Zigaretten. Immer in ihrer Nähe sind Carsten Vorsich, Abteilungsleiter vom Ordnungsamt, und Jugendschutzkoordinator Ralph Richter.

18.30 Uhr in Barmen: Die 17-Jährige besorgt sich in einem Kiosk nahe einer Schwebebahnstation eine kleine Flasche Wodka mit Feigengeschmack - eine Spirituose mit 20-prozentigem Alkoholgehalt. Nach dem Ausweis fragt der Verkäufer nicht. Luisa zahlt mit einem 20-Euro-Schein. Als der Mann nach Wechselgeld kramt, fragt er: "Willst du nicht lieber eine große Flasche kaufen?"

Wohlgemerkt: Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Bier und Wein trinken - branntweinhaltige Spirituosen und Mischgetränke sind indes für Minderjährigen verboten.

Das ist der Grund, warum die Ordnungshüter den Verkäufer zur Rede stellen. Bereits eine Woche zuvor ist er mit dem gleichen Verhalten aufgefallen. "Manche lernen es einfach nicht", sagt Richter und schüttelt den Kopf. Für den Wiederholungstäter wird ein höheres Bußgeld fällig als beim ersten Mal, für den Angestellten und den Betreiber. Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dem Besitzer kann dann sogar die Konzession entzogen werden.

Nächster Kiosk: Der Student aus Bochum, Mitte 20, hilft hinterm Tresen aus. Er sucht nach Ausreden, warum er Luisa eine Packung Zigaretten verkauft hat: "Sonst schaue ich immer auf den Ausweis", sagt er, "nur heute Abend war so viel Betrieb." Das ändert nichts - er hat das Gesetz missachtet. Nun macht er macht sich Sorgen, was das Bußgeld angeht, zeigt sich immerhin reumütig.

Um 20.30 Uhr, im Kiosk wenige Straßen entfernt, ist von solcher Einsicht keine Spur: Der Betreiber schlägt die Faust auf den Tisch. Die Käuferin sehe älter als 17 aus, weshalb er sie nicht nach ihrem Ausweis gefragt habe. Er schreit - die Ordnungshüter bleiben sachlich.

Eltern, Lehrer und Polizisten seien es, die dem Amt Hinweise geben, so Vorsich. So auch im Fall des letzten Kioskbetreibers in der Elberfelder City. Der ältere Mann hat Luisa Zigaretten verkauft. Auch er ist bekannt: Er soll den Mädchen vor einigen Wochen den Wodka verschafft haben, der sie ins Krankenhaus brachte. Das Ermittlungsverfahren läuft - heute gibt’s erstmal nur ein weiteres Bußgeld.

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