Urteil nach Deal mit Barmer Immobilie

Ohligser Wohnungsbau: Wolfgang Schürmann wurde wegen eines verlustreichen Barmer Geschäftshauses zu einer Freiheitsstrafe verurteilt – auf Bewährung.

Barmen. Es war ein Fass ohne Boden: So nannte Oberamtsanwältin Angelika Boska am Dienstagmorgen den Bau eines Geschäfts- und Parkhauses in Barmen. Die Ohligser Wohnungsbau eG (OWB) verlor durch das Projekt eine siebenstellige Summe: 6,2 Millionen Euro mussten in der Bilanz abgeschrieben werden, die Jahresfehlbeträge summierten sich auf eine weitere Million. Auch Generalunternehmer Kissel verzichtete auf 680.000 Euro.

Wolfgang Schürmann soll das laut Staatsanwaltschaft "unkalkulierbare Objekt", das sich schlecht vermieten ließ, jetzt neun Monate kosten: Zu dieser auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe wurde der Ex-Vorstand der Genossenschaft vor dem Amtsgericht verurteilt. Schürmanns Anwalt Dr. Wolfgang Küpper-Fahrenberg hatte Freispruch gefordert: "Im Zweifel für den Angeklagten." Auf Nachfrage kündigte er noch im Gerichtssaal Berufung an.

Die Vorgeschichte: 2001/2002 ließ die WISO GmbH, eine OWB-Tochter, auf einem Grundstück der Genossenschaft in Barmen ein Geschäfts- und Parkhaus bauen. "Unrentierlich", nannte es ein Bankfachmann, der als Zeuge gehört wurde. Nicht nur sein Geldinstitut, sondern auch diverse andere wollten das Gebäude nicht finanzieren. Als es Probleme mit der Bezahlung gab, drängte Kissel auf Sicherheiten - und bekam eine Bürgschaft der OWB, die in dem Prozess die entscheidende Rolle spielte.

Die Bürgschaft trug laut der festen Überzeugung des Vorsitzenden Richters Jochen Berninger nur die Unterschrift des Angeklagten - und nicht, wie erforderlich und von Schürmann sowie dessen Frau behauptet, die eines weiteren Vorstandsmitglieds. Das erweiterte Schöffengericht verurteilte Schürmann deshalb wegen Betrugs zu Lasten von Kissel. Untreue zum Nachteil von OWB und WISO, wie sie die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte, sei aber nicht zu erkennen. Wolfgang Schürmann, der nach eigenen Angaben vom Einkommen seiner Ehefrau lebt, soll 200 Sozialstunden ableisten. Zeit, so Berninger, habe er im Moment ja.

Michael Kleimt, Vorsitzender des OWB-Aufsichtsrats, kündigte gestern Abend an, dass die Genossenschaft ihrem ehemaligen Vorstand nach der Verurteilung eine weitere Kündigung schicken will. Ein Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal ruht momentan - Schürmann klagt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen, dass die OWB sein Gehalt zurückhält und es mit einer Prämie verrechnet, die er zu Unrecht an einen Makler gezahlt haben soll.

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