Ikea, Baumarkt, Handel - das Ding mit dem Planungsrecht

Warum ist ein Ikea auf der grünen Wiese möglich, Einzelhandel in einer Langerfelder Gewerbebrache aber nicht?

Wuppertal. Gegenwind für Überlegungen, auf Lichtscheid in unmittelbarer Nähe von Hornbach einen weiteren Bauhaus-Fachmarkt zu platzieren. Die ebenfalls klamme Nachbarstadt Remscheid will das Röntgen-Stadion in Lennep verkaufen und diskutiert derzeit konkret eine Baumarkt-Ansiedlung auf dem Areal. Dabei geht es um bis zu 12.000 Quadratmeter. Und die Remscheider Stadtentwickler machen unter Berufung auf das regionale Einzelhandelskonzept deutlich, dass Remscheid gegenüber Wuppertal vorrangigen Bedarf für einen großen Baumarkt habe. Ein Recht, das Remscheid zustehe.

Tatsächlich ist auch in Wuppertal klar, dass sich der Bauhaus auf Lichtscheid ohne grünes Licht aus Remscheid kaum realisieren lässt. Obwohl das Lichtscheider Areal als Standort für ein Möbelhaus quasi unstrittig wäre.

Zustimmung aller Nachbargemeinden braucht es auch, wenn ein Ikea Home Store auf dem Gelände der Fertighaus-Ausstellung gebaut werden soll. Und auch dort gilt: Wegen der Unterversorgung im Möbel-Segment gilt eine reine Ikea-Ansiedlung als nicht sonderlich problematisch. Fraglich ist jedoch, welche zusätzlichen Geschäfte sich dann am Ikea ansiedeln dürfen. Diesbezüglich laufen derzeit die Gutachten, wie Jochen Braun von der Wuppertaler Bauleitplanung berichtet.

Eine große Hürde: Das so genannte Landesentwicklungsprogramm 24 a. Das ist eine Reaktion des Landes auf die CentrO-Erweiterung in Oberhausen und soll die Innenstädte schützen. Vereinfachte Kernaussage: Großflächigen Einzelhandel darf es nur in Zentren geben und keineswegs aber dort, wo Industrie und Gewerbe festgeschrieben ist. Das ist beim geplanten Ikea-Areal so zwar nicht der Fall. Fraglich bleibt aber immer, wie sehr sich das Sortiment mit jenem in den Innenstädten überschneidet.

Dieses Landesentwicklungsprogramm hat bereits einen Umzug des Real-Supermarkts auf das Schmitz+Apelt-LOI-Gelände verhindert. Das Vorhaben eines Investors, dort eine Tankstelle, ein Fast-Food-Restaurant, Reifenservice und Ähnliches anzusiedeln, scheiterte zudem, weil die Zufahrt von der B7 nur auf die Tankstelle, nicht aber darüber hinaus führen durfte. Damit war das Interesse des Investors erloschen, hätten die einzelnen Ansiedlungen doch räumlich getrennt dargestellt werden müssen. Auch für das LOI-Gelände gilt: Es ist als Gewerbegebiet ausgewiesen, Einzelhandel verbietet sich.

Auch der neue Poco-Markt in Langerfeld hätte kaum Chancen auf eine Realisierung gehabt, wäre da nicht so etwas wie ein Bestandsschutz, der durch die vorherige Nutzung als Möbelmarkt Hellwig entstanden ist. Und wie die Poco-Geschäftsführung freimütig einräumt: Selten war es so unkompliziert, mit der Stadt die Kölner Liste zu verhandeln. Die gibt Anhaltspunkte dafür, wie das Sortiment in einem Geschäft aussehen darf, ob dieses Sortiment den Innenstädten schadet, ob es nach dem Kauf getragen oder mit dem Auto nach Hause gebracht wird.

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