Auch der Umtausch läuft nach Regeln ab

Die Kulanz der Händler ist nicht unbegrenzt. Das sollten Kunden wissen.

Auch der Umtausch läuft nach Regeln ab
Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Viele Menschen geben sich vor dem Fest große Mühe, um dem Beschenkten eine Freude zu machen. Trotzdem kann es passieren, dass der Empfänger das Geschenk nicht will — weil es ihm nicht gefällt, weil er etwas ähnliches oder besseres hat oder weil er mit einem Gutschein sich etwas anderes holen möchte. Deshalb ist die Zeit nach den Feiertagen stets auch die Zeit des Umtausches. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was beim richtigen Umtausch zu beachten ist.

Dabei müssen die Umtauschenden vor allen Dingen auf die Kulanz des Händlers hoffen. Denn anders als beim Online-Händler, der verpflichtet ist, eine begründete Rücknahme anzunehmen, können Offline-Geschäfte die Annahme verweigern. Zumindest, wenn der Rückgabegrund reines Nichtgefallen ist. Trotzdem zeigen sich viele Händler vor Ort kulant. Wichtig ist, Kassenbon und Garantieurkunde mitzubringen. Die Originalverpackung sollte unbeschädigt sein.

Einfacher ist es, wenn das Geschenk nicht in Ordnung ist: Mängel können die Besitzer bis zu zwei Jahren geltend machen. Hier hat auch der Händler Rechte: Wer etwas defektes abgibt, muss dem Händler die Möglichkeit geben, die Ware zu reparieren oder gegen ein mangelfreies Produkt tauschen. Im ersten halben Jahr muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf mangelfrei war. Und die Verbraucherzentrale weist daraufhin, dass der Händler haftet, wenn die Montage- oder Bedienungsanleitung mangelhaft ist.

Ob es Geld zurück, einen Gutschein oder nur das gleiche Produkt gibt, darf übrigens jeder Händler selbst entscheiden.

Eine einfache Lösung ist natürlich der Gutschein, von dem sich der Beschenkte etwas kaufen kann. Aber: Die Gutscheine haben ein Verfallsdatum, falls nicht anders vermerkt, muss der Gutschein innerhalb von drei Jahren eingetauscht werden.

Anders sind die Regeln übrigens beim Online-Handel: Nach einer Gesetzesänderung Mitte 2014 müssen die Kunden Umtausch und Rücksendung begründen und eventuell die Kosten für das Verschicken bezahlen. Dafür werden die Produkte meist zurückgenommen. Dafür sind die Händler vor Ort deutlich flexibler: Wer etwa eine CD ohne Verpackungsfolie zurückgeben möchte, hat im Geschäft an der Ecke meist bessere Chancen als im Internet, weiß die Verbraucherzentrale.

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