Corona Warum der Wuppertaler Krisenstab über die Notbremse nachdenkt

Wuppertal · Mit Schnelltests als Türöffner für den Eintritt in Wuppertaler Geschäfte oder das Von der Heydt-Museum könnte es bald vorbei sein. Der Krisenstab zieht die Notbremse in Betracht.

Corona-Schnelltest-Zentren gibt es mittlerweile in allen Wuppertaler Stadtteilen.

Corona-Schnelltest-Zentren gibt es mittlerweile in allen Wuppertaler Stadtteilen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Seit Montag dient wie in vielen anderen kreisfreien Städten und Landkreisen auch in Wuppertal die Vorlage eines Schnelltests als Türöffner für den Eintritt in Geschäfte oder das Von der Heydt-Museum. Wer einen negativen Coronatest vorweisen kann und einen Termin vereinbart hat, der erhält Zutritt in einen Laden, kann zumindest im eingeschränkten Modus shoppen gehen.

Mit diesem „Luxus“ in Zeiten steigender Inzidenzwerte könnte es aber bald schon wieder vorbei sein. In der Sitzung des Krisenstabs wurde am Montag darüber diskutiert, ob in Wuppertal die Notbremse doch schon bald gezogen werden muss. Dann würden alle am 8. März beschlossenen Lockerungen wieder zurückgenommen werden. „Wir werden die Entwicklung intensiv beobachten und alle 48 Stunden neu bewerten“, sagt Johannes Slawig, Leiter des Krisenstabes. Die diffuse Verbreitung des Virus und die höhere Zahl der Fälle unter Kindern und Jugendlichen bereite große Sorgen. Am Freitagnachmittag hatte das Land NRW die Städte und Landkreise mit einem neuen Konzept überrascht, das vor allem auf den Schnelltests aufbaut.

Allerdings stieß das Konzept der Landesregierung nicht überall auf Zustimmung. Zum Beispiel die Stadt Köln und auch der Märkische Kreis zogen stattdessen die Notbremse. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und schließen nicht aus, dass wir sie rückgängig machen“, so Slawig.

Schnelltests haben 
eine Gültigkeit von 24 Stunden

Was die Testungen angeht, ist in Wuppertal bereits eine beachtliche Infrastruktur vorhanden. An mehr als 100 Stellen kann getestet werden. WZ-Leser Dieter Rustler hatte eine Diskrepanz zwischen der Verordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal entdeckt. So hieß es bisher, dass ein Test in Wuppertal tagesaktuell gültig sei. „Ich habe einen Termin für einen Schnelltest um 17 Uhr erhalten. Davon habe ich aber keinen großen Nutzen, wenn um 18 Uhr die Geschäfte zumachen, oder ich keinen Termin für diesen Zeitraum zum Einkaufen bekomme“, kritisiert Dieter Rustler.

Die Stadt Wuppertal hatte das Land NRW um eine Präzisierung der Verordnung zu diesem Punkt gebeten und bis zur Klärung beschlossen, dass ein tagesaktueller Test vorliegen muss. Das Land NRW hat sich inzwischen in der aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgelegt. „Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein“, heißt es nun darin. Eine Regelung, die ab sofort auch in Wuppertal gilt, so Stadtdirektor Johannes Slawig.

Wer also zum Beispiel einen Museumsbesuch am Donnerstagvormittag plant, der kann sich schon im Verlauf des Mittwochs testen lassen. Jeder Bürger hat einen Gratistest pro Woche frei.

Wer einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen kann, der kann in Wuppertal zum Beispiel das Von der-Heydt-Museum besuchen oder das Angebot „Click & Meet“ zum Einkauf nutzen. Für Lebensmittelgeschäfte oder zum Beispiel auch Drogerien wird weiterhin kein Test benötigt.

Der Schnelltest ist ansonsten für alle verpflichtend. Die Regelung betrifft auch Personen, die bereits ein- oder zweimal gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Dies bestätigte Stadtsprecherin Martina Eckermann auf Anfrage der WZ. Sie erinnerte daran, dass die Impfung in erster Linie dem Schutz des Geimpften vor einer Ansteckung oder schweren Krankheitsverläufen diene. Grundsätzlich könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine geimpfte Person das Virus weiterverbreite. Die Wirksamkeit der Impfstoffe ist hoch, aber keiner erreicht 100 Prozent.

Beim „Click & Meet“ sowie beim Besuch von Wuppertaler Zoo oder Museum muss zusätzlich vorab zwischen dem Kunden oder Besucher und dem Geschäft oder der Einrichtung ein Termin vereinbart werden. Ein spontaner Einkaufsbummel von Laden zu Laden ist nicht möglich. Das sogenannte „Click & Collect“ ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Weiterhin gilt, dass Waren bestellt und dann an einem Schalter vor einem Geschäft abgeholt werden können.

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