Verbrauchertipp Vorsorge für Online-Accounts: Verbraucherzentrale gibt Tipps

Wuppertal · Zugang zu Social-Media-Konten sollte frühzeitig geklärt werden, damit Familienmitglieder im Notfall nicht ratlos sind.

 Wer sichergehen möchte, dass nach seinem Tod Social-Media-Profile gelöscht werden, sollte eine Vollmacht mit den Zugängen hinterlassen.

Wer sichergehen möchte, dass nach seinem Tod Social-Media-Profile gelöscht werden, sollte eine Vollmacht mit den Zugängen hinterlassen.

Foto: dpa/Dominic Lipinski

Ob Krankheit, Schlaganfall oder Tod – es kann jeden treffen, in jedem Alter. „Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den persönlichen Online-Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist“, so Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale in Wuppertal „Im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang zu den Online-Accounts, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“

Benennen Sie eine bevollmächtigte Person: Ihre normale Vorsorgevollmacht können Sie um eine Vorsorgevollmacht für digitale Angelegenheiten ergänzen. Hier können Sie bestimmen, wer die Verwaltung der digitalen Konten übernehmen soll. Die Person kann mit derjenigen aus der Vorsorgevollmacht identisch sein, muss es aber nicht.

Regeln Sie, was mit Ihren Daten und Online-Accounts geschehen soll: Außerdem können Sie in dieser Vollmacht detailliert regeln, wie mit den digitalen Konten umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden? Wie soll die Vertrauensperson mit dem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen? Wann sollen welche Online-Verträge gekündigt werden?

Unterschreiben Sie die Vollmacht: Die Vollmacht wird erst mit Ihrer Unterschrift und einem Datum wirksam. Übergeben Sie die Vollmacht am besten an die bevollmächtigte Person, die sie dann am besten auch aufbewahrt. Alternativ können Sie die bevollmächtigte Person auch über den Aufbewahrungsort der digitalen Vorsorgevollmacht informieren.

Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Online-Accounts: Eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten hilft Ihnen und der bevollmächtigten Person, den Überblick zu behalten und keinen Account zu vergessen. Sie können diese Liste auf Papier oder in einer Excel-Tabelle führen. Halten Sie diese Liste stets aktuell, ergänzen Sie neue Accounts und löschen alle, die Sie nicht mehr nutzen möchten. Sie können auch einen Passwort-Manager nutzen. Diese Programme speichern auf Wunsch die Passwörter zu verschiedenen Zugängen und können auch starke Passwörter erstellen. Anwender müssen sich auf diese Weise nur noch ein einziges gutes Master-Passwort merken.

Prüfen Sie, ob eine externe Datenverwaltung für Sie in Frage kommt: Es gibt auch Firmen, die eine Verwaltung der digitalen Accounts als Online-Leistung anbieten. Allerdings werden sie meist erst tätig, wenn der Nachlass eines Account-Inhabers zu regeln ist. Wie sicher der Service der Anbieter ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Checkliste der Verbraucherzentrale hilft, Online-Anbieter zu bewerten, die die Regelung des digitalen Nachlasses versprechen.

Anleitungen, welche Vorkehrungen für Accounts bei Facebook, Google und Co. getroffen werden können, einen kostenlosen Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten finden Interessenten auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

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