Vor Gericht gelogen: Rechtsanwalt verurteilt

Weil er im großen Verfahren zum GWG-Skandal gelogen haben soll, wurde ein bekannter Insolvenzverwalter und Anwalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wuppertal. Der millionenschwere Immobilien-Skandal um die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) in den 90er Jahren wirft noch immer einen langen Schatten. Und das, obwohl der große Prozess zumindest erstinstanzlich längst gelaufen ist. Am Mittwoch stand der letzte Verhandlungstag in einem der vielen GWG-Mini-Verfahren an.

Ergebnis ist die Verurteilung des bekannten Wuppertaler Insolvenzverwalters und Rechtsanwalts Helmuth L.(57) wegen uneidlicher Falschaussage. Das Strafmaß - sechs Monate Haft auf Bewährung - nimmt sich im Vergleich zu den mehrjährigen Haftstrafen im großem GWG-Verfahren mild aus. Doch im aktuellen "kleinen" Prozess wurde hart gekämpft. Die Verteidigung zog nahezu alle Register, ließ jede Menge Zeugen kommen, plädierte auf Freispruch. Vergeblich.

Und: Alle Versuche der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit des Zeugen Kolbe - selbst zu dreieinhalb Jahren nicht rechtskräftig verurteilt - zu erschüttern, gingen ins Leere. So erkannte das Gericht "verletzten, männlichen Stolz" beim Hauptzeugen, weil seine frühere Frau mit dem angeklagten Anwalt ein Verhältnis gehabt haben soll. Das sei zwar ein Motiv für eine belastende Aussage gegen den Anwalt, aber eben nicht für eine falsche Belastung. Außerdem verwies das Gericht auf weitere Zeugen, die die Aussage Kolbes stützten.

Die Staatsanwaltschaft hat übrigens 10 000 Euro als Bewährungsauflage für den verurteilten Anwalt gefordert. Davon nahm das Gericht Abstand. Für Helmuth L. seien ohnehin spürbare wirtschaftlichen Folgen zu erwarten. Kein Wunder: Ein Anwalt gilt als Organ der Rechtspflege. Bei einer Verurteilung wegen Falschaussage in einem so wichtigen Verfahren wie dem GWG-Prozess sind nach Meinung von Beobachtern sogar berufsrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Erst dann wäre L. vorbestraft.

Ob und wann das der Fall sein wird, bleibt wie so oft in GWG-Verfahren abzuwarten. Die Angeklagten haben angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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