Verbrauchertipp Viele Versicherungspolicen schützen auch bei Internetkriminalität

Wuppertal · Verbraucherzentrale erklärt, wann eine Cyberversicherung sinnvoll sein kann oder überflüssig ist.

 Viele bereits vorhandenen Versicherungspolicen greifen auch bei Fällen, die mit dem Internet zu tun haben.

Viele bereits vorhandenen Versicherungspolicen greifen auch bei Fällen, die mit dem Internet zu tun haben.

Foto: Sebastian Kahnert

Cyberversicherungen richten sich mittlerweile immer häufiger auch an private Nutzer und treten für Schäden im Zusammenhang mit Internetkriminalität ein. Doch viele „gängige“ Versicherungen sichern bereits eine Reihe solcher Aspekte ab. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf zu achten ist.

Cyberversicherung: Diese Form der Versicherung tritt für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Die Angebote richteten sich ursprünglich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, doch mittlerweile werden auch privaten Nutzern solche Policen angeboten. Mitunter ist auch von Cyberschutz, Data-Risk, Datenschutz-, Hacker- oder Datenträgerversicherung die Rede. Hier handelt es sich um eine junge Sparte, deren Angebote aufgrund großer Leistungsunterschiede nur schwer vergleichbar sind.

Die meisten Cyberversicherungen bieten vor allem Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Insbesondere erfolgt eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch Rechtsanwälte und Psychologen. Nach einem Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Letztendlich kommen die Cyberversicherungen für die Kosten auf, die mit der vollständigen EDV-Wiederherstellung anfallen. Wichtig ist in jedem Fall, dass seitens der Versicherten präventiv für den Schutz des Systems gesorgt wird – etwa mit einem Virenscanner.

Viele gängigen Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Besteht ein Vertrag, sollte geprüft werden, ob solche Schäden auch enthalten sind.

Private Haftpflichtversicherung: Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, kann die PHV für die Folgekosten aufkommen – und die sollte jeder haben. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird, und dazu gehört bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.

Hausratversicherung: Auch für die Daten- und Identitätsdiebstahl ist man bereits teilweise über „herkömmliche“ Policen versichert. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld gegebenenfalls über die Bank zurückholen. Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus erstreckt er sich oft auch auf gestohlene Daten und die daraus entstehenden Folgeschäden, wenn zum Beispiel missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden.

Rechtsschutzversicherung: Diese Absicherung tritt im Fall eines Rechtsstreits ein. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Anwaltskosten und Prozesskosten. Die gilt oft auch für Probleme, die aus der Internetnutzung erwachsen.

Krankenversicherung: Die Kosten für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.

Urheberrecht: Werden Musik, Filme oder andere Dateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber heruntergeladen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wenn Fotos veröffentlicht werden, auf denen Personen erkennbar sind, die vorher nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, kann das eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein. Solche Verletzungen sind meist nicht versichert. Allenfalls Beratungsrechtsschutz ist dort zu finden. Die Abmahnkosten muss man dann selbst tragen. Red

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