Bildung : Vertretungslehrer: Langes Warten auf das Führungszeugnis
Wuppertaler Schulleiter kritisieren neues Verfahren der Bezirksregierung.
Der Ausfall von Unterricht durch Krankheit von Lehrpersonal ist für Schulen schon im Normalfall eine Herausforderung. Das Pensum muss vom übrigen Kollegium geschultert werden, bei längeren Ausfällen ist die Einstellung von Vertretungskräften notwendig. In Zeiten von Corona kommt diesen eine noch größere Bedeutung zu.
Schließlich kann jetzt schon ein einfacher Schnupfen dazu führen, dass Lehrer länger zu Hause oder sogar zusätzlich in Quarantäne bleiben müssen. Umso wichtiger ist für die Schulleitungen, dass sie darauf schnell und flexibel reagieren können. Doch offenbar hakt es hier durch ein neues Verfahren der Bezirksregierung. Die Behörde besteht nun auf der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, bevor Vertretungslehrer ihren Dienst antreten dürfen.
Für den Schulbetrieb ist
diese weitere Hürde fatal
„Bisher wurde das flexibler gehandhabt“, erläutert Klaus Heßeler von der Elternvertretung der Pina-Bausch Gesamtschule Vohwinkel. Bei Einstellung hätten Vertretungen das Führungszeugnis im Rahmen einer zeitlichen Frist nachreichen können. „Jetzt geht das nicht mehr, was zu langen Verzögerungen und Unterrichtsausfällen führt“, kritisiert Heßeler. Für den Schulbetrieb sei diese zusätzliche Hürde gerade während der Pandemie fatal.
Auf WZ-Nachfrage bestätigt Schulleiter Jörg Merbecks das Problem. „Wir haben in einem Fall fünf Wochen warten müssen, bis die Vertretungskraft endlich ihren Dienst antreten durfte“, berichtet er. Ein Kollege, der ein Attest über acht Wochen eingereicht hatte, habe faktisch gar nicht mehr vertreten werden können, weil die Vertretungsverträge eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen hätten. „Manche Klassen sind bei uns von den Ausfällen und den fehlenden Vertretungskräften gleich mehrfach betroffen“, so Merbecks.
Verfahren soll dem Kinder-
und Jugendschutz dienen
Neben dem üblichen Verfahren mit Ausschreibung und Auswahlgesprächen dauere es, bis ein Bewerber die schriftliche Information bekomme, sich ein Führungszeugnis ausstellen zu lassen. Dann müsse er sich einen Termin bei der Meldebehörde holen, die das Zeugnis ausstellt. Erst anschließend könne nach erneuter Bearbeitungszeit der Vertrag an die Schule gemailt werden.