Justiz : Befangenheits-Antrag im Springmann-Prozess
Wuppertal Am 33. Tag des Springmann-Prozesses kam es erstmals zur expliziter Konfrontation zwischen Verteidigung und Gericht. Nachdem der Vorsitzende Richter den Vortrag eines Verteidigers unterbrochen hat, stellte dieser einen Antrag auf Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit. Jetzt muss eine anderes Richtergremium darüber entscheiden.
Im Prozess um die Ermordung des Unternehmerpaars Christa und Enno Springmann hat es schon mehrfach Diskussionen über die richtige Verfahrensweise im Prozess zwischen Verteidigern, Staatsanwaltschaft und Richtern gegeben. Bisher konnten diese stets friedlich beigelegt werden. Am Montag jedoch gab es keine Einigung. Sondern einen so genannten Befangenheitsantrag. Entscheiden müssen nun andere Richter. Folgen sie dem Antrag, müsste der Prozess von vorn beginnen.
Der Streit entzündete sich am Vortrag von Rechtsanwalt Reinhard Leis, Verteidiger des Geschäftspartners (45) des Enkels, der schriftlich vorgelegtes Beweismaterial kommentierte. Dabei kritisiert er erneut mangelnde Auskunft von Polizisten unter anderem zum Alibi des Unternehmersohns oder zu von Funkmasten registrierten Handys. Weil er dabei auch auf Wochen zuvor gehörte Zeugenaussagen Bezug nahm, unterbrach ihn der Vorsitzende Richter: Er dürfe sich nur auf direkt vorher eingeführtes Beweismittel beziehen. „Das sind vorweggenommene Plädoyers“, kritisierte er. Als der Anwalt weiter sprechen wollte, entzog er ihm das Wort.
„Damit wird in das Recht auf ein faires Verfahren eingegriffen“, kritisierte Anwalt Leis. Seine Erklärung nehme kein Plädoyer vorweg. Sein Mandant habe nun Zweifel daran, dass die Richter wirklich neutral und unbefangen sind. Die Verteidiger des Enkels erklärten, ihr Mandant schließe sich dem Antrag an. Beurteilen muss das nun ein Gremium von drei Berufsrichtern. Bis Freitag soll das Ergebnis vorliegen.
Zeuge erklärte
die Alarmanlage
Die Verhandlung am Montag wurde abgebrochen. Am Mittwoch soll aber verhandelt werden. Geladen sind Zeugen, die etwas dazu sagen sollen, wo der Sohn der Springmanns zur mutmaßlichen Tatzeit war.
Zuvor war es um die Alarmanlage im Haus Springmann gegangen. Der Inhaber der Sicherheitsfirma erklärte, dass die Alarmanlage auf das Öffnen von Fenstern und Türen, Scheibenbruch und - bei Abwesenheit der Bewohner - Bewegungen im Haus reagieren konnte. Beide Ehepartner hatten Fernbedienungen, mit denen sie die Anlage anschalten oder selbst eine Alarmnachricht auslösen konnten. Ein Alarm wäre direkt an die Polizei gegangen. Christa Springmann konnte in ihrem Schlafzimmer den Alarm für das Öffnen einer Terrassentür ausschalten.