Versuchter Mord: Schwiegervater darf nicht zur Familie

Im Herbst muss sich der Senior-Chef (63) eines Installateur-Betriebes vor Gericht verantworten. Laut Anklage hat er versucht seinen Schwiegersohn zu töten.

Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Senior-Chef eines Wuppertaler Installateur-Betriebes Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Der Prozess wird voraussichtlich im September dieses Jahres am Landgericht stattfinden.

Laut Anklage hat Karl Lothar R. (63) Ende Januar an der Bredde seinen Schwiegersohn (41) hinterrücks niedergeschlagen. Die Tatwaffe - ein Hammer aus dem gemeinsamen Firmenwagen - hat die Kripo sichergestellt.

Angebliches Motiv: Streit um die Führung des Familienbetriebs. Mittlerweile liegt gegen den 63-Jährigen ein Haftbefehl vor. Der wurde erst nicht vollstreckt, weil R. nach einem Suizidversuch nicht haftfähig war. Das soll sich mittlerweile geändert haben. R. ist aber von der Haft verschont. Allerdings unter einer speziellen Auflage: Er darf sich seiner Familie nicht nähern. Dem Vernehmen nach befindet er sich derzeit ohnehin wegen diverser Reha-Maßnahmen außerhalb von Wuppertal.

Laut Staatsanwaltschaft waren der 63-Jährige und sein Schwiegersohn am Morgen des Tattages auf einer Baustelle in einem Keller an der Bredde tätig. Um Werkzeug zu holen, sei der 63-Jährige zwischenzeitlich zum Firmenwagen gegangen. Laut Anklage kehrte er zurück und schlug seinen Schwiegersohn hinterrücks mit dem Hammer nieder. Hausbewohner fanden den lebensgefährlich verletzten Wuppertaler.

Wie berichtet, war der 63-Jährige unmittelbar nach der Tat mit dem Firmenwagen am Blombacher Bach ungebremst gegen eine Hauswand gefahren. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass es sich dabei um einen Suizid-Versuch handelte.

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