Versäumnisurteil: Frauenheld muss 20.000 Euro zahlen

Macho-Manne nicht vor Gericht erschienen. Zivil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wuppertal. Eigentlich hätte der Zivilprozess gegen den als "Macho Manne" bekannt gewordenen Frauenhelden Manfred H. vor dem Landgericht am Dienstag ein Treffen unter alten Bekannten sein können. Seine aktuelle Lebensgefährtin war erschienen, Mitglieder der Frauen-Selbsthilfegruppe "Macho-Manne" waren da und eine Vielzahl an Pressevertretern. Nur einer fehlte: "Macho-Manne" selbst. Und so gab es den sprichwörtlich kurzen Prozess.

Obwohl die 4. Zivilkammer für den Gütetermin dessen persönliches Erscheinen angeordnet hatte, blieben sowohl der 45-Jährige - er befindet sich derzeit in U-Haft - als auch sein Anwalt dem Termin fern. Anders als in strafrechtlichen Verfahren ist es in dem Fall nicht üblich, den Beschuldigten polizeilich vorführen zu lassen. Das Nichterscheinen wurde als Schuldeingeständnis gewertet. Gegen Manfred H. erging ein Versäumnisurteil.

Darin wurden der Klägerin die 20.000 Euro zugesprochen. "Macho-Manne" muss zahlen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen das Urteil einlegt. Er hatte seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Gericht nicht offen gelegt.

Die Klägerin - laut Gericht handelt sich bei der 54-Jährigen um eine der Wortführerinnen der Selbsthilfegruppe - fühlt sich von ihm betrogen. 20.000 Euro habe H. sich von ihr geliehen, als die beiden noch ein Paar waren.

Zuletzt stand der Kfz-Mechaniker in einem Strafprozess vor dem Landgericht. Wie berichtet, wurde er dort wegen Betrugs und Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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