Verbraucherzentrale sagt, worauf es jetzt ankommt Regelung zu Energieschulden läuft aus

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale Wuppertal erklärt, worauf Kunden jetzt achten müssen.

 Zum 1. Juli ist die Ausnahmeregelung zum Zahlungsaufschub bei Energieschulden ausgelaufen.

Zum 1. Juli ist die Ausnahmeregelung zum Zahlungsaufschub bei Energieschulden ausgelaufen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte, ist zum 30. Juni ausgelaufen. Seit 1. Juli können sich Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden.

Wem in den Monaten April bis Juni ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, muss die entstandenen Rückstände beim Versorger nun ausgleichen. Doch was ist, wenn die finanzielle Situation das nicht zulässt? Ist das der Fall, rät Jochen von Köller, Wuppertaler Fachberater Energiearmut bei der Verbraucherzentrale NRW, zu einer möglichst raschen Kontaktaufnahme zum Versorger: „Je früher der Energieversorger von den Zahlungsproblemen erfährt, desto besser sind die Chancen für eine gemeinsame Lösungsfindung.“ Keineswegs sollten Zahlungserinnerungen oder Mahnungen ignoriert werden. „Den Verbrauchern wurde lediglich ein Zahlungsaufschub, aber keine Zahlungsbefreiung gewährt.“ Dass die Rückstände grundsätzlich in einer Summe zu begleichen sind, kann zu Problemen führen. Jochen von Köller hat folgende Tipps und Hinweise für betroffene Haushalte:

Ratenzahlung: Wer offene Rechnungen nicht auf einen Schlag begleichen kann, sollte um eine Ratenzahlung bitten. Wichtig: Die monatlichen Raten dürfen nicht zu hoch sein. Wenn sie das verfügbare Budget sprengen, reißen sie an anderen Stellen neue Löcher in die Haushaltskasse – schlimmstenfalls entstehen zusätzliche Schulden.

 Verbraucherzentrale NRW,  Beratungsstelle Wuppertal Jochen von Köller, Telefon 693 758 - 08

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Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Temporäre Erhöhung der Abschläge: Eine zeitweilige Anhebung des Abschlags kann die Summe der Rückstände reduzieren. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn dies für die Verbraucher tragbar ist.

Stundung: Bei absehbar vorübergehenden Zahlungsproblemen lässt sich auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung aushandeln. Eine solche Stundung ist sinnvoll, wenn der Haushalt zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung wieder liquide ist.

Darlehen: Wer Sozialleistungen erhält, kann vom Jobcenter oder dem Sozialamt Geld leihen, um seine Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.

Weiter Abschläge zahlen! Nach wie vor gilt: Die aktuellen und zukünftigen Abschläge müssen trotz bereits bestehender Schulden geleistet werden.

Hilfe suchen! Betroffene müssen nicht allein gegen Energieschulden und drohende Energiesperren vorgehen. Unterstützung bei allen nötigen Schritten gibt es zum Beispiel bei der Fachberatung Energiearmut der Verbraucherzentrale NRW. Auch Rechtsanwälte und andere Schuldnerberatungen können helfen.

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