Verätztes Frühchen Linus - Zwei Strafbefehle rechtskräftig

Wuppertal. Im Fall der verätzten Augen von drei Babys in der St. Anna-Klinik sind die Strafbefehle gegen einen Arzt und eine Apothekerin rechtskräftig. Die Einspruchsfrist sei abgelaufen, teilte das Amtsgericht am Donnerstag mit.

Danach müssen der Kinderarzt 7200 Euro und eine Apothekerin 6000 Euro bezahlen.

Eine weitere Apothekerin legte laut Gericht Einspruch gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Der Fall wird nun in mündlicher Verhandlung entschieden.

Eine falsche Dosierung von Augentropfen hatte die Babys im Februar 2012 schwer und folgenreich verletzt: Ein Kind erblindete auf einem Auge. Der 39 Jahre alte Mediziner soll die Wirkstoffmenge der Tropfen falsch übertragen haben, so dass sie in tausendfacher Überdosierung hergestellt wurden. Den Apothekerinnen wird sorgfaltswidriges Handeln vorgeworfen, weil sie die schädigende Wirkung der überhöhten Konzentration hätten vorhersehen können.

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