Urteil zur Messerattacke - Gericht: Die Kanzlei trifft keine Schuld

ViereinhalbJahre Haft: Rechtsanwaltsgehilfin (40) muss vorher in die Psychiatrie.

Wuppertal. Viereinhalb Jahre Haft und Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt - so lautet das Urteil gegen eine wegen versuchten Mordes angeklagte Rechtsanwaltsgehilfin aus Wuppertal. Wie berichtet, hatte die Frau im Prozess gestanden, am 27. März dieses Jahres den Chef der Kanzlei, in der sie bis vor vier Jahren gearbeitet hatte, hinterrücks niedergestochen zu haben.

Und so sprach das Landgericht in der Urteilsbegründung das Opfer und die Kanzlei folgerichtig von jeder Schuld frei. Im Gegenteil: Das Anwaltsbüro habe seinerzeit in Gesprächen mit der Mutter auf die offensichtlichen Krankheitssymptome bei der Tochter hingewiesen. Niemand in der Familie habe darauf entsprechend reagiert, hieß es am Mittwoch seitens des Gerichts.

Am Tattag sei die Frau von ihren unkontrollierten Wahnvorstellungen und Emotionen regelrecht überschwemmt worden. Sie kaufte sich im Kodi-Markt in der Elberfelder City ein Fleischermesser, ließ es sich noch an der Kasse auspacken und griff voller Hass ihr Opfer an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort