Urteil zum Kinderlärm: Der Bolzplatz am Rott darf bleiben

Verwaltungsgericht weist Klage von Nachbarn ab. Schallschutz wurde verbessert.

Wuppertal. Gute Nachrichten für den Fußballnachwuchs auf und am Rott: Im Rechtsstreit um den Mini-Kunstrasen-Platz unterhalb des Aschenplatzes am Schönebecker Busch hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Anwohnern abgewiesen. Wie berichtet, wollten die Kläger die Stilllegung des städtischen Platzes, der von Viktoria Rott betrieben wird, erreichen. Begründung: zu viel Lärm beim Fußballspielen und unrechtmäßige Nutzung.

Der Rechtsanwalt Christian Hörning — er ist Prozessbevollmächtigter für Viktoria Rott — ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir freuen uns, dass sich die Kinder und Jugendlichen weiterhin auf dem Platz austoben dürfen.“ Zuletzt war es in dem Rechtsstreit um den Bolzplatz ruhig geblieben. Der Platz, in den die Stadt, die Bezirksvertretung und der Rotter Bürgerverein 14 000 Euro und der Fußball-Club jede Menge Eigenleistung gesteckt haben, durfte vorläufig weiter genutzt werden — fünf Stunden am Tag, weil zwischenzeitlich unter Aufsicht der Stadt eine Schallschutzwand errichtet worden war.

Unter anderem hatten die Nachbarn in ihrer 18 Seiten umfassenden Klageschrift aufgelistet, dass die Holzwand weder dick noch lang genug sei. Das Holz habe sich durch den bergischen Regen verzogen und sei lärmdurchlässig geworden. Es folgten Versuche, den Kinderlärm-Fall außergerichtlich zu klären. Unter anderem gab es im vergangenen Jahr einen nochmaligen Ortstermin. Zwischenzeitlich wurde die Schallschutzwand aus- beziehungsweise nachgebessert.

Doch die Kläger zogen weiter die Rechtmäßigkeit des Bolzplatzes grundsätzlich infrage. Damit sind sie vor dem Verwaltungsgericht gescheitert: Die Nachbarn seien „zur Duldung des Bolzplatzes und der bei ordnungsgemäßer Benutzung von ihm ausgehenden Emissionen öffentlich-rechtlich verpflichtet“, heißt es in der Begründung. Auch den Vorwurf der Nachbarn, die Schallschutzmauer sei angeblich nicht fachgerecht erstellt worden, lässt das Gericht nicht als Argument für die Schließung des Bolzplatzes gelten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das Verwaltungsgericht hat zwar die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster nicht zugelassen. Dagegen könnten die Kläger aber noch Beschwerde einlegen.

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