Prozess Urteil zum geplanten DOC in Remscheid ist gefallen

Wuppertal/Remscheid · Am Mittwoch stand die letzte Hürde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster an. Der Senat ließ zum Prozessbeginn durchblicken, dass es wohl nicht zum von der Stadt Remscheid erhofften Ergebnis kommt.

Urteil zum geplanten Designer Outlet Center in Remscheid ist gefallen
Foto: McArthurGlen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch auf Antrag eines Anwohners den Bebauungsplan der Stadt Remscheid für die Errichtung eines Designer-Outlet-Centers im Stadtteil Lennep für unwirksam erklärt.

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines DOC mit einer Verkaufsfläche von maximal 20.000 qm sowie des dazugehörigen Parkhauses durch die Beigeladene, ein zur McArthurGlen

Gruppe gehörendes Unternehmen, geschaffen werden. Der Antragsteller machte unter anderem geltend, als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks werde er durch den durch das DOC ausgelösten Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehende Geräusch- und Schadstoffbelastung sowie durch die optische Wirkung des Parkhauses beeinträchtigt.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Remscheid zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche auch der Nachbarkommunen als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem so genannten „Village-Stil“ als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Hieraus folge die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Stadt Remscheid hatte zuvor lange mit der Stadt Wuppertal um die Errichtung des DOC gestritten. Hintergrund war, dass ein Investor in der ehemaligen Bundesbahndirektion am Döppersberg selbst ein Factory Outlet Center eröffnen wollte. Nachdem diese Pläne aber scheiterten, hatten beide Städte ihre jeweiligen Klagen fallen gelassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort