Urteil: St. Martins-Räuber müssen Kinder beschützen

Mit einer ungewöhnlichen Aktion sollen sich zwei 15-Jährige bei ihren Opfern entschuldigen.

Wuppertal. Es war der Aufreger im vergangenen November: Am St. Martins-Tag waren an der Lockfinke mehrere Kinder - die meisten kaum älter als zehn Jahre - von Jugendlichen überfallen worden. Trinkflaschen der Kinder gingen zu Bruch, die Tüte mit den ersungenen Süßigkeiten wurden den Mätensingern abgenommen (wir berichteten). Jetzt gab es die Aufarbeitung vor dem Jugendschöffengericht - mit einem ungewöhnlichen Ausgang.

Neben 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden verfügte das Gericht außerdem, dass die zwei wegen Raubes angeklagten 15-Jährigen in diesem Herbst ihren Opfern als Eskorte dienen müssen. Die Täter sollen als Wiedergutmachung die Kinder beim diesjährigen Mätensingen beschützen, hieß es vor Gericht. Werden beide Auflagen von den 15-Jährigen erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Die beiden Jugendlichen waren in vollem Umfang geständig. Schon vor dem Prozess hatte es Gespräche in der Kirchengemeinde, mit Eltern und den Opfern und vor allem Entschuldigungen gegeben. Die Eltern der Täter hatten ebenfalls bereits Konsequenzen gezogen und lange vor der Verhandlung 14 Tage Hausarrest verhängt.

Der Fall konnte aufgeklärt werden, nachdem die WZ über den Raub berichtete hatte. Laut Polizei hatten das die Jugendlichen und ihre Eltern zum Anlass genommen, um sich bei den schockierten Opfern zu entschuldigen.

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