Urteil: Junge Frau vergewaltigt – Bewährung für 42-Jährigen

Der Einsatz von K.O.-Tropfen konnte nicht bewiesen werden.

Wuppertal. Zehn Minuten, länger dauerte die Beweisaufnahme gestern nicht. Dabei wiegen die Vorwürfe schwer: Am 23. August 2008 soll der Angeklagte im Autonomen Zentrum eine junge Frau kennengelernt und in seine Wohnung gelockt haben, wo sie aufgrund von zu viel Alkohol oder aber unter der Einwirkung von K.O.-Tropfen das Bewusstsein verloren haben soll. In diesem Zustand, so die Anklage, hat der 42-Jährige die Frau vergewaltigt. Als sie wach wurde, ließ der Mann von ihr ab.

Heute hat sich der Mann wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht verantwortet. Mit einer Bewährungsstrafe wird der Angeklagte eine halbe Stunde später das Gericht verlassen. Im Ermittlungsverfahren hat der nicht vorbestrafte Mann diese Vorwürfe bestritten. Gestern ließ er über seinen Verteidiger erklären, es habe sich genau so zugetragen, wie es die Staatsanwaltschaft vorgetragen habe. Mehr nicht. Mit diesem Geständnis ersparte der verheiratete Vater dem Opfer eine Aussage - für das Gericht ein wichtiger Pluspunkt.

Das mutmaßliche Opfer wird daraufhin nur kurz in den Gerichtssaal gebeten. Nein, sie müsse keine Aussage machen, sagt der Richter. Sie könne nun wieder gehen. Die Frau mit den kurzen blonden Haaren schaut den Angeklagten kurz an, dann den Richter. Sie geht, ohne ein Wort.

In schamloser Weise habe der Angeklagte die hilflose Lage der Frau ausgenutzt, sagt die Staatsanwaltschaft im Plädoyer. "Dass Sie tatsächlich K.O.-Tropfen eingesetzt habe, konnten wir nicht nachweisen." Dennoch handele es sich nicht um einen minder schweren Fall, sagt der Staatsanwalt - schließlich habe der 42-Jährige kein Kondom benutzt und damit eine Ansteckung riskiert. Die Verteidigung spricht von einem "milden Licht", in die das Geschehen getaucht sei - die junge Frau habe im Ermittlungsverfahren betont, kein Interesse an einer Strafverfolgung seines Mandanten zu haben.

Das Gericht verurteilt den 42-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. "Mit dem Geständnis haben Sie dem Opfer nicht nur eine Aussage erspart", so der Richter. "Sie muss sich auch nicht einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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