Bürgerantrag Unfallschwerpunkte: Stadt bleibt Berichte über Maßnahmen schuldig

Bürgerantrag fordert, dass die Stadt über die Zeit seit 2014 informiert. Dafür fehle das Personal.

 Laut Erlass des Landes ist die Stadt dazu verpflichtet, über Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu informieren. Das tut sie aber seit 2014 nicht.

Laut Erlass des Landes ist die Stadt dazu verpflichtet, über Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu informieren. Das tut sie aber seit 2014 nicht.

Foto: Tim Oelbermann

Die Stadt ist aus Personalmangel nicht in der Lage, die Öffentlichkeit über die Arbeit der Unfallkommission zu informieren. Das geht aus der Antwort auf einen Bürgerantrag hervor, der am Mittwoch vom Hauptausschuss in den Verkehrsausschuss überwiesen worden ist.

Ein Bürger, dessen Name geschwärzt ist, fordert die Stadt in seinem Antrag auf, die Arbeit der Unfallkommission der Stadt von 2014 bis 2018 öffentlich zu machen.

Die Unfallkommission schaut sich Gefahrenstellen im Straßenverkehr an und beschließt Maßnahmen dagegen. Die Stadt arbeitet dabei mit Polizei und Bezirksregierung zusammen, um Unfallschwerpunkte zu entschärfen und den Straßenverkehr sicherer zu machen.

Laut Erlass des Landes ist die Stadt dazu verpflichtet, über die Maßnahmen zu informieren. Das tut sie aber seit 2014 nicht mehr. Aus Personalnot.

Unfallkommission soll wieder im Verkehrsausschuss berichten

Laut Antwort der Stadt auf den Antrag sei es „unstrittig, dass der zugrunde liegende Erlass bezüglich der Aufgaben der Unfallkommission eine Unterrichtung der Öffentlichkeit vorsieht - sowohl bezüglich des methodischen Vorgehens, als auch hinsichtlich der konkreten Maßnahmen.“

Allerdings gebe es in dem entsprechenden Ressort seit Jahren eine personelle Unterbesetzung. Die hatte die Stadt im vergangenen Jahr durch ein 70 000 Euro teures Gutachten durch eine externe Firma feststellen lassen (die WZ berichtete) - und ist seitdem dabei, die fehlenden 3,74 Vollzeitkräfte zu besetzen.

Ab diesem Jahr soll die Polizei im Verkehrsausschuss wieder über den Jahresbericht informieren, auch sollen mündliche Berichte nach Sitzungen der Unfallkommissionen folgen. Nachträgliche Bekanntmachungen aus den vergangenen Jahren soll es aber nicht geben.

Ulrike Schmidt-Keßler, Sprecherin der Stadt, sagt, angesichts der Personalsituation habe die Stadt priorisieren müssen: reden oder handeln? Da habe die Stadt lieber Maßnahmen getroffen als darüber zu informieren.

Frank ter Veld, Mitglied im Verkehrsausschuss der Grünen, kritisiert das. Er sagt, die Mitschriften der Sitzungen der Kommission würden dem Verkehrsausschuss ohnehin vorgelegt, wenn auch nicht öffentlich. Es sei keine große Arbeit, daraus kurz die Maßnahmen herauszunehmen und für die Öffentlichkeit zu beschreiben. Aus seiner Sicht hat das nicht damit zu tun, dass das viel Arbeit ist. Er fragt: „Soll die Arbeit nicht bekannt werden? Das ist mein Eindruck.“

Bezirksregierung sagt, das
könne Konsequenzen haben

Für ihn ist die Information der Öffentlichkeit unerlässlich. Verkehr – egal ob mit Auto, Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß – betreffe jeden. Zumal es jedes Jahr etwa 1200 Verletzte durch Unfälle gebe, mehrere Tote und einen beträchtlichen Sachschaden. Es sei das Mindeste, über die Maßnahmen gegen Unfälle zu informieren. „Der Bürger muss nachvollziehen können, was die Stadt gemacht hat.“

„Meine Erwartung ist, dass die Stadt die Vorschriften einhält“, sagt er deutlich. Aus seiner Sicht kann der Bürgerantrag daher gar nicht abgelehnt werden, das würde gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf, die mit in der Unfallkommission arbeitet, verweist darauf, dass die „Regelungen eines Erlasses für die betroffenen Behörden bindend“ sind. „Bei einer Nichteinhaltung dieser Regelungen kann gegebenenfalls kommunalaufsichtlich eingeschritten werden, soweit die Umstände des Einzelfalls dies nach sorgfältiger Prüfung gebieten.“ Ob Wuppertal solche Schritte zu befürchten hat, bleibt offen.

Die Stadt befürchtet jedenfalls keine Konsequenzen. Man habe Gefahrenabwehr vor Öffentlichkeitsarbeit gesetzt, sagt Schmidt-Keßler.

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