Üble Nachrede: Richterin im Zeugenstand wehrt sich

Wuppertal. Seit dem 28. November muss sich die bekannte Verteidigerin Andrea Groß-Bölting vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: falsche Verdächtigung und üble Nachrede gegen eine Berufsrichterin.

Die Anwältin hat deshalb einen Strafbefehl über 16 000 Euro bekommen. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt - deshalb wird jetzt prozessiert. Die Anklage fußt auf einem Gnadengesuch, das die Verteidigerin 2006 ans NRW-Justizministerium geschickt hat. Laut Anklage hat die Anwältin darin behauptet, die Richterin Andrea Vosteen habe nach der Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung gesagt, die ihr beisitzende Richterin habe für einen Freispruch gekämpft. Mit dieser Behauptung hat die Anwältin die Richterin des Bruchs des Beratungsgeheimnisses bezichtigt und wollte ein Dienstaufsichtsverfahren herbeiführen, heißt es in der Anklage.

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