Verbrauchertipp Überraschungsboxen: Das sollte beim Kauf beachtet werden

Wuppertal · Bei Online-Shops sollte man als Verbraucher immer darauf achten, bei seriösen Anbietern zu kaufen. Besonders bei sogenannten „Mystery Boxen“ kann man Betrügern ordentlich auf den Leim gehen.

 Verbraucherzentrale NRW,  Beratungsstelle Wuppertal Angelika Thalmann, Telefon: 693 758 - 01

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Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Sie sind die Wundertüten des Online-Handels: Zahlreiche Shops bieten sogenannte „Mystery Boxen“ zum Verkauf an. Ähnlich wie bei einer Wundertüte weiß man vorab nicht, was im Paket enthalten ist. Nur auf eine Warenkategorie legt man sich fest, zum Beispiel Elek­tronik, Kosmetik oder Süßwaren. „Damit die Überraschung nicht in einer Enttäuschung endet, sollten Verbraucher die Angebote genau prüfen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Neben seriösen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden.“

Seriöse Anbieter erkennen: Ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein? Dann sollten Verbraucher genauer hinsehen statt sich zu einem spontanen Kauf hinreißen zu lassen. Als Erstes sollte ein Blick ins Impressum geworfen werden. Hier müssen die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Seite muss außerdem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Webseiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm.

Widerruf und Rückgabe: Beim Kauf von Waren im Internet haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Inhalt des Überraschungspakets nicht gefällt oder nicht dem angegebenen Warenwert entspricht, kann die Ware zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter jedoch nicht übernehmen. Hat das Unternehmen seinen Sitz in Übersee können daher hohe Rücksendekosten entstehen.

Zahlungsoptionen: Auch die Zahlungsmöglichkeiten sollten genauer unter die Lupe genommen werden. Oft werden Verbrauchern bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann die Bezahlung per Vorkasse verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte auf eine Bestellung verzichtet werden.

Nachhaltig einkaufen: Der Überraschungseffekt beim Kauf einer Mystery Box macht für viele Verbraucher den besonderen Reiz dieser Angebote aus. Ob sie sich darüber hinaus zur Schnäppchenjagd eignen, ist fraglich. Letztlich verleiten Überraschungsboxen zum Kauf von Waren, die man gar nicht benötigt. Nachhaltiger sind bewusste Kaufentscheidungen. Beim Vergleich von Angeboten auf verschiedenen Vergleichsportalen kann zudem Geld gespart werden.

 Weitere Informationen über die Rechte beim Online-Shopping bietet die Verbraucherzentrale NRW unter:

(Angelika Thalmann)
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