Kinderbetreuung Übernachtung in der Kita soll möglich bleiben

Stadt arbeitet mit Feuerwehr an Konzept, um Kita-Trägern die Veranstaltung zu vereinfachen.

Kinderbetreuung: Übernachtung in der Kita soll möglich bleiben
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Die Stadt und die Feuerwehr arbeiten gerade an einem Konzept, um es Kitas zu erleichtern, Übernachtungen für Kinder und Erzieher möglich zu machen. Denn im Januar hatte die Stadt beim Kommunalministerium des Landes angefragt, ob Übernachtungen in Kindergärten genehmigungspflichtig sind oder eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellen.

Das tun sie. Das Ministerium hat nach der Anfrage einen Erlass veröffentlicht, nach dem das Übernachten in Kindergärten eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt. Die Befürchtung ist jetzt, dass Übernachtungen nicht mehr einfach so möglich sind. Der Aufschrei war groß, viele Zeitungen haben berichtet, viele Eltern haben sich aufgeregt und gebangt um die traditionelle Kita-Übernachtung.

Jochen Braun, Ressortleiter für Bauen und Wohnen, sagt, dass die Anfrage der Stadt nicht aus heiterem Himmel gekommen sei. Vielmehr sei die unterschiedliche Handhabe bei den Übernachtungen in den Städten Thema im Arbeitskreis der Bauordnungsbehörden besprochen worden. Man habe mit der Anfrage ein einheitliches Vorgehen ermöglichen wollen, so Braun. Dabei sei die Anfrage mit Wohlwollen formuliert worden. Tenor sei gewesen: „Das gehört doch dazu“, sagt Braun.

Für die Stadt sei Verbindlichkeit wichtig. Wenn sie die Übernachtungen zusagt, übernehme sie eben auch Verantwortung, sagt Braun. Daher wollte man klare Fronten haben. Auch wenn die eigenen Kitas gar nicht betroffen sind.

Cornelia Weidenbruch, Stadtbetriebsleiterin Tageseinrichtungen, sagt, dass es bei städtischen Einrichtungen Wünsche nach Übernachtungen nicht gebe. „Das hat zum einen pädagogische und vor allem personelle Gründe. Werden alle arbeitszeitrechtlichen Belange eingehalten, ist eine Übernachtung sehr personalintensiv.“

Das gilt auch bei der Diakonie. Dienststellenleiterin Barbara Kohls sagt, dass das Personal schon für die regulären Öffnungszeiten knapp sei. Von den Übernachtungen habe man sich lange verabschiedet.

Weidenbruch sagt aber auch, dass sie schon Anfragen von Einrichtungen freier Träger erhalten habe — einen Kontakt herstellen konnte sie aber nicht.

Für die dürfte die Vorbereitung von Übernachtungen aber theoretisch schnell gehen. Auf Anfrage beim Ministerium heißt es: „Die genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist nur erforderlich, wenn die Kommune darauf besteht. Der Erlass bezieht sich auf den konkret angefragten Fall. Da die Übernachtungen aber ein einmaliges und besonderes Ereignis zum Abschluss der Kindergartenzeit sind, dürfte die Erlaubnis in den meisten Kommunen wohl unproblematisch sein.“

Die Vorgaben, die erfüllt werden müssen, sind laut Ministerium folgende: Ein Erwachsener muss im Raum sein, es muss einen Aushang mit Verhaltensregeln für den Notfall, eine Taschenlampe als eine „vom Stromnetz unabhängige Lichtquelle“ und trotz der Schlafsäcke einen ungehinderten Fluchtweg geben.

Allerdings, betont Sprecher Robert Vornholt: „Letztlich sind die Kommunen verantwortlich.“ Wie einfach es ist, entscheidet also die Stadt.

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