Überfall für 20 Euro: Ronsdorfer muss drei Jahre in Haft

Der 30-Jährige ist zahlreich vorbestraft - zuletzt ging er mit einem Messer auf einen Bekannten los.

Wuppertal. Ein 30 Jahre alter Ronsdorfer ist amFreitagvormittag vom Landgericht Wuppertal zu einer Haftstrafe von drei Jahrenverurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der fast20 mal vorbestrafte Francesco C. im November 2007 einen Bekannten am Döppersbergüberfallen hatte, um 20 Euro von ihm zu erbeuten.
Dabei habe der Ronsdorfer auchein Messer gezogen, es aber nicht gegen sein Oper eingesetzt. Verurteilt wurdeer wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung. Die Strafkammererkannte auf einen minderschweren Fall, weil es bei der Tat beim Versuch bliebund es zu keinen dramatischen Folgen gekommen war. Ein Gutachter hatte imProzess keine psychische Erkrankung, kein Suchtproblem und damit keineverminderte Schuldfähigkeit des notorischen Straftäters feststellenkönnen.

Bei der Zumessung der Strafe würdigte das Gerichtdie Menge der vorherigen Verurteilungen, die der 30-Jährige seit 1993 angehäufthat. Seine kriminelle Karriere sei "an Beharrlichkeit kaum zu überbieten", sagteder Vorsitzende Richter in der Unrteilsbegründung. In die Höhe der Strafe flossaußerdem ein, dass der Angeklagte trotz erdrückender Beweislage gegen ihn die"Goldene Brücke", die ihm das Gericht den Worten des Richters zufolge gebauthatte, nicht überquerte. Der Vorsitzende hatte ihm eine mildere Strafe bei einemGeständnis in Aussicht gestellt. Auch, dass er zum Zeitpunkt der Tat erstkurzzeitig aus dem Gefängnis entlassen war, unter Bewährung stand und derzeitnoch eine sechsmonatige Freiheisstrafe wegen Diebstahls offen steht, floss indie Strafzumessung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte unter Berücksichtigungall dieser Umstände eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monatengefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte sich auf eine uneindeutigeBeweislage berufen und auf einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagtenplädiert. Francesco C. verfolgte den zweiten Prozesstag und seine Verurteilung,ohne ein Wort zu sagen. Eine außerdem angeklagte mutmaßlicheKörperverletzung gegen die Nachbarin des Ronsorfers wurde vom Gericht vorläufignicht weiter verfolgt und auch nicht beurteilt. Das lag im Wesentlichen daran,dass die versuchte räuberische Erpressung unabhängig der tatsächlichen Folgenfür das Opfer juristisch schwerer wiegt als die Körperverletzung. EineWiederaufnahme des zweiten Anklagepunktes im Rahmen eines weiteren Verfahrensist jedoch möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. DieProzessbeteiligten haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Francesco C. bleibt dennoch in U-Haft: Weil weitereStraftaten nicht auszuschließen seien und Fluchtgefahr bestehe, so dieKammer.

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