Totes Baby: Warum die Mutter straffrei bleiben könnte

kinderleiche Ermittlungen gehen weiter - mögliche Totgeburt kein Straftatbestand.

Wuppertal. Die Mutter des toten Babys vom Ascheweg befindet sich in der Obhut der Austauschorganisation, mit der die US-amerikanische Schülerin nach Deutschland gekommen ist. Die amerikanische Botschaft habe sich wie immer in solchen Fällen eingeschaltet, berichtete Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt. Was nun weiter mit der 18-Jährigen geschieht, ist nicht bekannt, "und auch nicht mehr Sache der Ermittlungsbehörden", so Kaune-Gebhardt. Die junge Frau könne jederzeit in die USA zurückkehren - wenn sie es wolle.

Die 18 Jahre alte Austauschschülerin war vergangene Woche als Mutter des toten Säuglings ausfindig gemacht, dem Haftrichter vorgeführt und anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Obwohl feststeht, dass sie den Jungen am Ascheweg in Ronsdorf abgelegt hat, wo die Leiche am 20. März gefunden wurde.

Gut möglich, dass die grausame Fund keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Mutter haben wird. Warum, erklärt Rainer Pohlen, Strafverteidiger in Mönchengladbach mit einschlägiger Erfahrung in Kindstötungs-Prozessen. "Ein Kind tot zu gebären, ist keine Straftat. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Kind tot geboren wurde, bleibt kein Straftatbestand übrig." Das Ablegen des toten Kindes allein sei keine strafbare Handlung. Auch eine Störung der Totenruhe komme nicht in Frage. "Dazu hätte das Kind schon vorher beigesetzt gewesen sein müssen."

Die Austauschschülerin hatte nach den Ermittlungen der Fahnder Schwangerschaft und Geburt geheim gehalten. Sie besuchte die Jahrgangsstufe 11 der Ronsdorfer Gesamtschule.

Für die Ermittler ist der Fall aber noch längst nicht abgeschlossen. Da aufgrund des starken Verwesungszustands der Leiche anhand der Obduktion wohl nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob das Kind lebend geboren wurde, konzentriere man sich, so Kaune-Gebhardt, auf Befragungen im Umfeld der Austauschschülerin. "Sollten sich daraus neue Hinweise ergeben, ist es möglich, dass sich die Frau noch vor Gericht verantworten muss - in Deutschland oder den USA."

Die 18-Jährige selbst schweigt zu den Ereignissen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort