Tödlicher Unfall: Fahranfänger (19) vor Gericht

Laut Anklage hat ein junger Wuppertaler im April 2009 den Tod seines Freundes verschuldet. War das Wetter oder der Fahrer schuld?

Sonnborn. Tempo 50 gilt am Sonnborner Ufer. Früher stand in der Rechtskurve vor dem Sonnborner Kreuz mal ein fest installierter Blitzer. Am 16. April 2009 gab es den schon lange nicht mehr. In jener Nacht kam in der Kurve ein damals 18 Jahre alter Fahranfänger gegen 23 Uhr mit dem PS-starken 3er-BMW seines Vaters von der Straße ab.

Der Wagen schleuderte über die Gegenfahrbahn, dann etwa drei Meter die Böschung zur Wupper hinab, überschlug sich und prallte mit dem Dach gegen zwei Bäume. Der Fahrer überlebte leicht verletzt. Sein Beifahrer war sofort tot, hieß es damals im Polizeibericht. Es handelt sich um einen 18 Jahre alten Mann — dem Vernehmen nach damals der beste Freund des Fahrers. In dieser Woche muss sich der mittlerweile 19-Jährige vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Laut Anklage war der junge Mann trotz regennasser Fahrbahn und Tempolimit mit „deutlich erhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs.

Ein Geständnis gibt es bislang nicht. Der Angeklagte soll sinngemäß ausgesagt haben, nicht zu schnell gefahren zu sein und an den eigentlichen Unfall so gut wie keine Erinnerung zu haben. Damit kommt mehreren Zeugen und Gutachtern eine Hauptrolle in dem Verfahren zu. So soll unter anderem der Deutsche Wetterdienst Aussagen darüber treffen, wie viel Regen in der Unfallnacht über Sonnborn niederging. Das Wasser aus den Wolken soll zudem Blütenstaub auf die Straße gespült haben. War die deswegen rutschiger als sonst? War also das Wetter schuld?

Fakt ist: Der bislang nicht vorbestrafte junge Mann (siehe Kasten rechts oben) hatte zum Zeitpunkt des Unfalls gerade mal drei Monate lang seinen Führerschein. Den Rest wird vielleicht der Prozess klären. So soll es Zeugen aus der Unfallnacht geben, die den BMW mit quietschenden Reifen von einer Tankstelle in der Nähe des Sonnborner Ufers davon fahren sahen.

Die Eltern des Opfers haben die Rechtsanwältin Kerstin Küpper mit ihren zivilrechtlichen Ansprüchen beauftragt. Die Anwältin will Schmerzensgeld geltend machen. Die Eltern und auch die beiden jüngeren Brüder des Opfers würden unter der psychischen Belastung leiden. Und: Offenbar warteten sie vergeblich auf eine persönliche Entschuldigung des Unfallfahrers. Eine solche hätten lediglich dessen Eltern überbracht. Mittlerweile gilt das Verhältnis der beiden Familien zueinander als äußerst belastet.

Eine Sache ließ sich offenbar schnell regeln. Wie berichtet, nahm die Polizei dem BMW-Fahrer noch in der Unfallnacht den Führerschein ab. Den hat er dank seine Verteidigers mittlerweile zurück — seit Oktober 2009.

Für den Prozess ist bislang ein Verhandlungstag geplant.

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