Rocker erschossen : Tödlicher SEK-Einsatz in Wuppertal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Wuppertal Die Ermittlungen gegen den SEK-Beamten, der in Wuppertal ein ehemaliges Mitglied der „Osmanen“-Rocker erschossen hat, wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft liefert die Begründung. Und geht dabei auf einige Details des Einsatzes ein.
In der Mitteilung heißt es, die Staatsanwaltschaft habe mit Verfügung vom 14. Januar das gegen einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Düsseldorf wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Beamte hatte bei einem am 9. Februar 2018 in der Opphofer Straße in Wuppertal durchgeführten Einsatz einen 43 Jahre alten Mann mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe tödlich verletzt.
Bei dem bei dem Einsatz zu Tode gekommenen Mann handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um ein ehemaliges hochrangiges Mitglied der „Osmanen“, einer bundesweit agierenden Rockergruppierung. Gegen ihn habe wegen des dringenden Tatverdachts erheblicher szenetypischer Straftaten ein Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal bestanden. Die Polizei habe ihn als vermutlich bewaffnet und gefährlich eingestuft, weshalb die Verhaftung durch ein SEK erfolgen sollte.
Bei der Maßnahme sei unmittelbar nach gewaltsamer Öffnung der Wohnung des Verdächtigen ein sogenannter Irritationskörper zum Einsatz gekommen. Der beschuldigte Beamte sei als Erster auf den Tatverdächtigen getroffen. Zeugen, die dieses Aufeinandertreffen beobachteten, gebe es nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht.
Der Beamte habe sich dahingehend eingelassen, er habe zu diesem Zeitpunkt einen Lichtblitz gesehen, eine Druckwelle gespürt und deshalb geglaubt, dass der Verdächtige auf ihn geschossen habe. In (vermeintlicher) Notwehr habe er geschossen und den Verdächtigen tödlich getroffen.