„Tod aus dem Nichts“: 13 Jahre oder lebenslang
Im Prozess um die Tötung einer 15-Jährigen und deren Mutter (53) gab es am Dienstag die Plädoyers.
Wuppertal. 14 Tage dauerte es, bis die Kripo Daniel B. festnahm. Danach legte der 31-Jährige ein Geständnis ab. Zwei Menschen hat er auf dem Gewissen. Seine 15 Jahre alte Freundin und deren Mutter, eine 53Jahre alte Ex-Alkoholikerin, die zuweilen mit ihrer pubertierenden und schulschwänzenden Tochter nicht zurecht kam. Die Opfer wohnten direkt gegenüber.
Wie ist der 31-Jährige zu bestrafen? Die Staatsanwaltschaft hält ihn für einen Totschläger und einen Mörder. Das Mädchen habe er mit einem Kissen erstickt, nachdem er von ihr geohrfeigt worden sei. Die Mutter jedoch sei vollkommen arg- und wehrlos gewesen, als B. nach der Tötung der 15-Jährigen im Zimmer der 53-Jährigen aufgetaucht sei. Mit einem Fleischklopfer habe er sie niedergestreckt, dann ebenfalls mit einem Kissen erstickt. Heimtücke ist ein Mordmerkmal. Entsprechend die Forderung: lebenslange Haft.
Verteidiger Michael Kaps plädiert dagegen in beiden Fällen auf Totschlag und eine Haftstrafe von "nur" dreizehn Jahren. Seine Begründung: B. sei nach der Tötung der 15-Jährigen in rasender Wut ins Zimmer der Mutter gestürmt. Auf deren Arg- oder Wehrlosigkeit sei es ihm dabei gar nicht angekommen. Folglich könne B. nicht heimtückisch gehandelt haben.