Tochter (5) in die Türkei entführt: Bewährung für den Vater

34-Jähriger legt Geständnis ab und kommt frei. Kind wieder bei der Mutter. Urteil nicht rechtskräftig.

Wuppertal. Den eigenen Vater hatte er nie kennengelernt, daher war die Mutter für ihn so wichtig. Trotz des Wissens um die Bedeutung der Mutter für ein Kind, soll ein Türke (34) seine Tochter (5) gegen den Willen der Mutter Ende Dezember 2008 in die Türkei gebracht haben. Gestern wurde er wegen Kindesentzugs zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung (Bewährungsfrist: fünf Jahre) sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten gefordert, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Was hat den 34-Jährigen, der zuletzt in Waldkirch bei Freiburg als Schweißer arbeitete, dazu bewogen, seine Tochter in die Türkei zu bringen?

Er habe es getan, weil seine Tochter die Mutter angeblich nicht sehen wollte, sagte der 34-Jährige in seinem Geständnis. Er wollte damit nur seiner Noch-Ehefrau weh tun, die sich im November 2008 von ihrem Mann getrennt hatte, sagte dagegen Mutter-Anwältin Gülsen Celebi. Er habe es möglicherweise getan, weil er seiner Frau - das Scheidungsverfahren in der Türkei läuft noch - die Tochter nicht gegönnt habe, sagt das Gericht.

Das Paar soll vor mehr als zehn Jahren zwangsverheiratet worden sein. Doch die Lebensentwürfe der heute 27-Jährigen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, und ihres in der Türkei lebenden Mannes passten nicht zusammen. Es kam zur Trennung.

Das Familiengericht hatte der Mutter zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, der Vater hatte jedoch Umgangsrecht. Über Silvester 2008 durfte der 34-Jährige seine Tochter sehen, eine Reise mit ihr in die Türkei war ihm jedoch untersagt. Dennoch brachte er die Tochter in sein Heimatland.

14 Monate lang habe das Mädchen, das zum Zeitpunkt der "Entführung" fünf Jahre alt war, seine Mutter nicht sehen, nicht mit ihr reden dürfen. Deutsch spricht die heute Sechsjährige - sie erlebte ihr 1. Schuljahr in der Türkei - nicht mehr gut. "Der Vater hat ihre deutschen Wurzeln abgeschnitten", so die Staatsanwaltschaft im Plädoyer.

Erst nachdem der 34-Jährige Anfang Februar verhaftet worden war, zeigte er sich kooperativ. Seit Mitte März ist das Mädchen wieder bei der Mutter. Der Haftbefehl gegen den nicht vorbestraften 34-Jährigen wurde gestern aufgehoben. Der Mann ist auf freiem Fuß. Laut Anwältin Gülsen Celebi darf der Vater das Kind derzeit nicht sehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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