Teurer Ärger um Ausweis für Behinderte

Weil er den Ausweis seiner Frau benutzt haben soll, bekam ein Wuppertaler einen Strafbefehl über 1200 Euro. Ein Fall fürs Amtsgericht.

Wuppertal. Als Georg P. Anfang Mai dieses Jahres auf dem Parkplatz vor der Sparkasse hielt, um "nur mal schnell die Kontoauszüge zu holen", ahnte er noch nicht, welche Folgen dies für ihn haben sollte. Im Auto lag - wie immer - auch der Schwerbehindertenausweis seiner Frau. Im Lüftungsschacht der Klimaanlage, also kaum sichtbar, wie der 62-Jährige beteuert. Ordnungsgemäß und gut sichtbar habe er die Parkscheibe verwendet und die Parkzeit von einer Stunde auch nicht überschritten.

Um so überraschter war Georg P., als er bei seiner Rückkehr zum Auto auf einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes traf: "Der Herr warf mir vor, den Ausweis meiner Frau missbraucht zu haben." Der Vorwurf des Ordnungshüters: Der Ausweis sei hinter der Windschutzscheibe zu sehen gewesen. Damit habe Georg P. den Eindruck erwecken wollen, mit dem Ausweis legitim parken zu dürfen, so der städtische Kontrolleur.

Und das hatte Folgen: Georg P. bekam einen Strafbefehl vom Amtsgericht: Wegen Missbrauchs von Ausweispapieren wurde er zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Viel Geld. Doch in dem Fall geht es eben nicht um ein Knöllchen wegen Falschparkens, sondern um den Straftatbestand des Missbrauchs von Ausweispapieren. "Einen Schwerbehindertenausweis einer anderen Person zu benutzen, ist kein Kavaliersdelikt, wie zum Beispiel den Parkschein zu vergessen", bestätigt Kathrin Petersen vom Presseamt.

So darf der Ausweis nur verwendet werden, wenn der Besitzer dabei ist - etwa bei Transportfahrten zum Arzt. Viele Menschen unterschätzten die Schwere dieses Missbrauchs und benutzten den Schwerbehindertenausweis anderer Personen gedankenlos zum Parken.

Aktenkundig ist, dass Ende 2009 bereits der Sohn des Ehepaars mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises seiner Mutter aufgefallen sein soll. Die musste ihren Ausweis daraufhin abgeben, bekam von der Stadt einen vorläufigen Ausweis ausgestellt - gültig bis Juni dieses Jahres. Mit dem war im Mai dann Georg P. unterwegs - laut Strafbefehl unbefugterweise.

Der 62-Jährige ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und legte Einspruch ein. "Ich wollte den Ausweis doch dort gar nicht benutzen", beteuert er. Schließlich habe er ordnungsgemäß auf einem gewöhnlichen Parkplatz mit einer Parkscheibe geparkt. Den Ausweis hätte er dort also eigentlich gar nicht gebraucht. Ob Georg P. tatsächlich mit Vorsatz gehandelt hat, wird Ende November vor dem Amtsgericht geklärt.

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