Zoll deckt auf Taxiunternehmer in Wuppertal und Düsseldorf verstoßen in 60 Fällen gegen den Mindestlohn

Wuppertal · In 26 Fällen sollen Arbeitgeber ihren Angestellten keine Sozialleistungen gezahlt haben. Für die Zollbeamten waren auch die Angaben zu Arbeitszeiten und dem Taxameter in einigen Fällen nicht plausibel.

Taxiunternehmer in Wuppertal haben in vielen Fällen nicht den Mindestlohn gezahlt.

Taxiunternehmer in Wuppertal haben in vielen Fällen nicht den Mindestlohn gezahlt.

Foto: David Young/dpa/David Young

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf überprüfte Taxiunternehmen in Wuppertal und Düsseldorf. Das Ergebnis: In 60 Fällen (13 davon in Wuppertal) zahlten die Chefs nach ersten Erkenntnissen ihren Angestellten weniger als den gesetzlich geregelten Mindestlohn von 10,45 Euro.

In zwölf Fällen (drei in Wuppertal) besteht der Verdacht, dass Taxifahrer nebenbei noch öffentliche Leistungen bezogen haben - obwohl sie genug verdienen. In 26 Fällen (drei in Wuppertal) sollen Unternehmer ihren Angestellten Sozialbeiträge vorenthalten haben. Zudem vermuteten die 55 Zollbeamten, die an der Aktion beteiligt waren, in Düsseldorf zwei Scheinselbstständige und einen Fall von illegaler Ausländerbeschäftigung aufgedeckt zu haben.

Die Beamten deckten bei ihren Ermittlungen einige Missstände auf: Teilweise konnten von den angetroffenen Fahrern keine Schichtzettel vorgelegt werden. Ferner war es mehreren Fahrern, auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, nicht möglich, Angaben zum Taxameter (insbesondere Unternehmerdaten) auszulesen. Darüber hinaus war mehreren Fahrern nach eigenen Angaben nicht bekannt, ob das genutzte Fahrzeug mit Sitzkontakten ausgestattet war. Da zudem vielfach Bruttostundenlöhne unterhalb des Mindestlohnes angegeben wurden und vorgetragene Arbeitszeiten nicht plausibel waren, fordert der Zoll nun in größerer Zahl Geschäftsunterlagen an, deren Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

(neuk)
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