Bergische Universität Wuppertal Studenten wählen neues Parlament

Noch bis zum 24. Januar können Studierende ihre Stimme abgeben.

Die Studenten haben bis 24. Januar die Wahl.

Die Studenten haben bis 24. Januar die Wahl.

Foto: Bergische Universität

Das Hochschulgesetz definiert das Studierendenparlament (Stupa) als „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft.“ Zu seinen Aufgaben gehört es zum Beispiel, „den Haushaltsplan der Studierendenschaft festzustellen und zu kontrollieren“. In Wuppertal umfasst dieser rund eine Million Euro – zuzüglich der Verwaltung der Semesterticketgelder mehr als zehn Millionen Euro. Dass es das Ticket gibt, liegt auch am Stupa, weil es über solche grundsätzlichen Angelegenheiten entscheidet. Die Umsetzung erfolgt durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta), der die Studierendenschaft vertritt und die laufende Verwaltung erledigt. Dazu gehören etwa der Schreibwarenladen und die Organisation von Kultur- und Diskussionsevents. Gewählt wird der Asta von einer Mehrheit im 21-köpfigen Stupa.

Wer dieses in der nächsten Amtszeit besetzt, dass entscheiden Ende Januar rund 23 000 Studierende. Laut Wahlzeitung werben vier Listen um deren Gunst: Juso Hochschulgruppe, Die Linke.SDS & Grüne Liste, der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und die Liberale Hochschulgruppe (LHG). Ihre Forderungen finden Studierende in der vom Wahlausschuss herausgegebenen Wahlzeitung.

In der Wahlzeitung, die auf dem Campus ausliegt und online zum Download angeboten wird, spielt das Thema Mobilität eine große Rolle. Die Jusos fordern eine „bessere Anbindung der Universität an die Stadt und den Hauptbahnhof“, was für den RCDS konkret den Start aller Uni-Busse vom Hauptbahnhof bedeutet. Für Grüne und Linke, die sich gemeinsam präsentieren, „gehört auch der Ausbau von sicheren Fuß- und Radwegen sowie Anreize, Fahrgemeinschaften zu bilden“ dazu. Letzteres greift auch die LHG auf und möchte das „Konzept des Kommilitonen-Taxis (…) mit offiziellen Abholorten“ fördern, was zudem in der „Uni-App verankert werden“ soll.

Kontrovers geht es im Hinblick auf die Zivilklausel zu. Die bislang landesweit gültige Zivilklausel, die militärisch-orientierte Forschung an NRW-Hochschulen unterband, gibt es mit Einführung des neuen NRW-Hochschulgesetzes diesen Winter nicht mehr. Hochschulen müssen nun selbst entscheiden. Die Uni Wuppertal hat eine eigene Zivilklausel in ihrer Grundordnung verankert. Während Jusos, Linke und Grüne die bisherige Regelung als nicht ausreichend ansehen und eine Verschärfung fordern, spricht sich die LHG gegen „Einschränkungen der Forschung“ aus und will keine Zivilklausel.

Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel findet am Freitag, 24. Januar, ab ca. 17.30 Uhr auf der Asta-Ebene statt. Im Anschluss wird das Ergebnis verkündet.

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