Strom: 60-Jähriger contra Stadtwerke

Warum ein WSW-Kunde seine Rechnung nicht bezahlen durfte und jetzt wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900Euro verurteilt wurde.

Wuppertal. Wohin der Ärger über die Stromrechnung mitunter führen kann, das musste ein Mitarbeiter der Stadtwerke im vergangenen Jahr erfahren. Als er wegen einer nichtbezahlten Stromrechnung den Strom für eine Wohnung am Werth abstellte, wurde er vom zahlungssäumigen Kunden in dessen Wohnung gebeten, wo es dann laut Staatsanwaltschaft zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.

Das Amtsgericht hatte den 60 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Das wollte der ehemalige Gastronom nicht akzeptieren und ging in Berufung. Das Landgericht wies die Berufung jetzt zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie wies im Plädoyer auf die "Belanglosigkeit" der Angelegenheit hin. Zudem stünden sich die sich widersprechenden Aussagen des Stadtwerke-Mitarbeiters und des Angeklagten gegenüber. "Ich sehe nicht genügend Beweise, die gegen meinen Mandanten sprechen", so der Verteidiger.

Der Mitarbeiter der Stadtwerke hatte ausgesagt, er sei zwar auf Wunsch des Angeklagten mit in dessen Wohnung gekommen, doch statt des von ihm erwarteten Kundengesprächs habe der Mann ihm den noch offenen Rechnungsbetrag auszahlen wollen. Dies anzunehmen sei ihm jedoch nicht mehr erlaubt, erklärte der Stadtwerke-Mitarbeiter. Daraufhin habe der Angeklagte ihn beleidigt und ihn im Flur gegen einen Schrank gedrückt.

Anders die Version des Angeklagten. Er beteuerte: "Ich habe diesen Mann nicht körperlich verletzt." Er habe die Stadtwerke als "Abzocker" beschimpft, die den Kunden nötigen, mehr Geld zu zahlen als er tatsächlich verbraucht. Der hohe Betrag sei seiner Meinung nach dem Vormieter geschuldet, der einen Laborbetrieb hatte. Darauf habe der Mitarbeiter der Stadtwerke ihn als "asozial" und "Hartz4-Empfänger" tituliert, sodass er ihn aus der Wohnung geworfen habe - ohne ihn zu schubsen.

Das Gericht sah jedoch keinen Grund, die Aussage des Stadtwerke-Mitarbeiters anzuzweifeln. "Sie beide gingen mit völlig falschen Erwartungen in die Wohnung. Weil sie die Situation als ungerecht empfanden, haben Sie sich ereifert und es kam zu der hier angeklagten Tat", begründete Richter Christoph Märten sein Urteil. Die Tat sei zwar eine "kleine Sache", jedoch aufgrund der Vorstrafen nicht zu ignorieren. Eine Geldstrafe von 900 Euro sei angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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