Gericht Streit in der Wuppertaler Rathausspitze wird vor Gericht fortgesetzt

Wuppertal · Stadtkämmerer Slawig fordert vom Ex-Beigeordneten Panagiotis Paschalis wegen Verleumdung 10 000 Euro.

 Der frühere Beigeordnete Panagiotis Paschalis musste sich am Dienstag im Landgericht dem Vorwurf der Verleumdung stellen.

Der frühere Beigeordnete Panagiotis Paschalis musste sich am Dienstag im Landgericht dem Vorwurf der Verleumdung stellen.

Foto: Andreas Boller

In den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes der Stadt Wuppertal saßen sich Stadtdirektor und Kämmerer Johannes Slawig und der ehemalige Rechts- und Bürgerbeteiligungsdezernent Panagiotis Paschalis im Barmer Rathaus regelmäßig gegenüber. Am Dienstag bezogen die beiden im Saal 127 des Wuppertaler Landgerichts ihre Plätze als Kläger und Beklagter. Auf eine gegenseitige Begrüßung wurde verzichtet, denn seit Monaten kommunizieren die beiden nur noch über ihre Anwälte miteinander. Johannes Slawig wirft Panagiotis Paschalis Verleumdung vor.

Paschalis hatte am 12. Dezember 2018 auf Facebook und Twitter behauptet, gegen Slawig werde im Zuge der ASS-Affäre staatsanwaltschaftlich ermittelt. Bei der ASS-Affäre geht es um ein dubioses Koppelgeschäft zwischen der Stadt und einer Bochumer Sportmarketingagentur. Die juristische Beurteilung ist noch nicht abgeschlossen. Die Tatsachenbehauptung von Paschalis gegen Slawig ist hingegen erwiesenermaßen falsch. Slawig erwirkte Anfang des Jahres eine Unterlassungserklärung und zeigte zudem Paschalis wegen Verleumdung an. Die Güteverhandlung erbrachte am Dienstag keine Einigung. Das Urteil soll nun am Landgericht am 3. Dezember verkündet werden.

Pikante Note: Johannes Slawig wird von Rechtsanwalt Rolf Köster vertreten, der in Wuppertal als langjähriges Mitglied des Stadtrates bekannt ist. Köster war als gewähltes Ratsmitglied an der Abwahl des Dezernenten Paschalis beteiligt, die im Juni 2017 mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen wurde. Eine Summe von mindestens 10 000 Euro fordert Köster für seinen Mandanten und CDU-Parteikollegen als Schmerzensgeld. Es geht in dieser juristischen Auseinandersetzung aber auch um die Frage, wer die Deutungshoheit in der weiteren Aufarbeitung der ASS-Affäre behält.

Die Linie des Klägers ist klar: Panagiotis Paschalis habe seine Behauptungen über die sogenannten Sozialen Medien veröffentlicht, ohne den Sachverhalt recherchiert zu haben. Zudem habe er die Behauptungen bis heute nicht öffentlich widerrufen. Köster sprach in der Verhandlung von einer Diffamierungskampagne. „Panagiotis Paschalis hat immer wieder genau das wiederholt behauptet, was er unterlassen soll. Er stilisiert sich zum Aufklärer, hat aber überhaupt nicht recherchiert.“

Auch in der beruflichen Sphäre genießen Personen Schutz

Den Beweis des Gegenteils blieb Paschalis schuldig und berief sich darauf, dass er entsprechende Äußerungen als Widerruf getätigt habe, diese aber auf Facebook und Twitter nicht mehr zurückverfolgen könne. Zu seiner Verteidigung hatte er zuvor erläutert, dass er nach seiner Strafanzeige gegen Johannes Slawig und bereits eröffnete Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Kämmerei davon ausgehen habe können, dass auch gegen den Stadtkämmerer ermittelt werde. Panagiotis Paschalis berief sich auf intensive Recherchen. Warum die Staatsanwaltschaft den Stadtkämmerer aus den Ermittlungen genommen habe, entziehe sich seiner Kenntnis.

Grundsätzliche Einlassungen des Richters zum Thema Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptungen zielten darauf, die Behauptungen von Paschalis rechtlich einzuordnen. Zwar sei der Schutz in der beruflichen Sphäre geringer als in der Privatsphäre, aber das bedeute nicht, dass es keinen Schutz gebe, so der Richter. Er gab zu bedenken, dass von einem Kämmerer, der mit Steuergeldern umgehen muss, eine besondere Integrität gefordert werde. Unausgesprochen blieb, dass nicht haltbare Beschuldigungen gerade die Vertrauenswürdigkeit eines Menschen in einer besonders verantwortungsvollen Position massiv untergraben können.

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