Straf-Rabatt für den Schönheits-Chirurgen?

Zwei Jahre lang war es im mehr als acht Jahre alten Fall Spahn still. Jetzt muss das Wuppertaler Landgericht erneut ein Urteil finden.

Wuppertal. Im Oktober 2005 schien der Fall des Arztes Dr. Dr. Frank-Peter Spahn endlich erledigt zu sein. Seinerzeit bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Wuppertaler Schönheitschirurgen. Wegen Körperverletzung in mehreren Fällen war Spahn 2003 vom Wuppertaler Landgericht verurteilt worden. Der BGH blieb bei dem Strafmaß. In einem wesentlichen Punkt sahen die Bundesrichter den Fall aber anders.

Die wegen Praktizierens ohne Approbation verhängte Geldstrafe - die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Spahns ärztliche Zulassung im Jahr 2000 wegen "Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit" zum Ruhen gebracht - hob der BGH seinerzeit auf.

In der Begründung heißt es sinngemäß, dass der frühere Leiter einer privaten Klinik auch nach dem Verlust seiner deutschen Approbation im Bundesgebiet praktizieren durfte, weil er zusätzlich die Zulassung in einem anderen EU-Staat besaß - eine Konsequenz der europäischen Dienstleistungsfreiheit.

Frank-Peter Spahn kann für den betreffenden Zeitraum eine solche Approbation in Belgien nachweisen, mit der er in Deutschland weiter gearbeitet hatte. Nur wenn die belgischen Behörden Spahns Zulassung entzogen hätten, wäre seine medizinische Tätigkeit in Deutschland unrecht gewesen.

"Damit ist mein Mandant in einem wesentlichen Punkt rehabilitiert. Das höchste deutsche Gericht hat klar bestätigt, dass er mit der belgischen Approbation praktizieren durfte", kommentierte der damalige Spahn-Anwalt Michael Zach das Karlsruher Urteil.

Und er legte prompt vor dem Bundesverfassungsgericht nach. Mit Erfolg: Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall Spahn an den BGH zurück. Der wiederum lässt jetzt das Wuppertaler Landgericht verhandeln.

Neu aufgerollt wird der Fall nicht. Es geht eigentlich nur noch ums Strafmaß. Doch Spahn hat gute Chancen, einen Rabatt zu bekommen. Wie schon in den Berufungsverfahren im millionenschweren Skandal um die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) wird den Angeklagten mittlerweile Nachlass gewährt, wenn die gerichtlichen Verfahren allzu lange dauern. So ist jedenfalls die aktuelle BGH-Auffassung. Zumeist geht es dabei um ein paar Monate.

Ein Prozesstermin steht sowieso noch nicht fest. Derzeit bemüht sich das Landgericht, sämtliche Prozessbeteiligten von damals zu erreichen. Unter anderem hatten mehrere Nebenkläger an dem Prozess teilgenommen.

Spahn selbst soll sich derzeit in Belgien aufhalten. Er ist ein freier Mann. Mit der Urteilsverkündung im Dezember 2003 in Wuppertal wurde auch der Haftbefehl gegen den Arzt aufgehoben - nach eineinhalb Jahren, die Spahn in U-Haft gesessen hatte. Auch diese Zeit wird bei neuerlicher Verurteilung angerechnet. Dass der 58-Jährige nochmal ins Gefängnis muss, scheint da eher unwahrscheinlich zu sein.

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