Wahlplakate: Was ist erlaubt?

Parteien haben bei der Wahlwerbung eine Menge Freiheiten. Doch es ist zum Beispiel verboten, Plakate an Bäume zu nageln.

Vohwinkel. Der Kandidat war an den Baum genagelt: Geradezu aufgebracht waren etliche Vohwinkeler in der vergangenen Woche über Wahlwerbung in ihrem Stadtteil. Dass die Plakate an Bäumen befestigt waren, hatte dabei weniger zu Verärgerung geführt als vielmehr die Tatsache, dass dabei offenbar Metallkrampen verwendet worden waren. So etwas kann doch nicht erlaubt sein, empörte man sich.

Die WZ fragte bei der Stadt nach. Und, in der Tat: Nägel in Bäume zu schlagen, ist nicht erlaubt. "Das darf nicht sein", sagt Reinhard Behr vom städtischen Ressort Straßen und Verkehr, "die Bäume leiden darunter." Üblich seien sogenannte Kabelbinder, Plastikschellen, mit denen sich Wahlwerbung leicht befestigen lasse.

Nägel in Bäumen, Aufsteller an Fahrbahnrändern - gibt es eigentlich eine Beschränkung für Wahlwerbung? Die Antwort ist ein klares Jein: "Im Grunde dürfen die Parteien alles", sagt Reinhard Behr. Zumindest in dieser Zeit und was die Wahlwerbung betrifft. Es bestehe eine grundsätzliche Erlaubnis für das Aufstellen und Aufhängen von Wahlplakaten.

Doch es gibt auch Einschränkungen. "Die greifen dann, wenn es um Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr geht." Tabu sind Verkehrszeichen und Ampeln, dort darf kein Plakat angebracht werden, Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben.

Und was passiert, wenn ein und derselbe Laternenpfahl zu vielen Parteien gleichzeitig gefällt? "Üblicherweise spricht man sich ab", weiß Reinhard Behr. Eine gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet sei eigentlich immer gegeben. "Die wollen sich ja nicht gegenseitig die Show stehlen." Auch deshalb gebe es für die Planung der großen Aufsteller, beispielsweise auf der Talachse, Absprachen mit den Parteien.

Und so darf man sich noch gut drei Wochen an der Werbung für die Kommunalwahl erfreuen - egal, wie eindringlich sie auch sein mag. Eine Vohwinkelerin klagte vergangene Woche in gespielter Verzweiflung: "Ich habe das Gesicht unseres Herrn X auf der Fahrt nach Hause jetzt genau 21-mal gesehen."

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