Genehmigung für das Bordell nicht rechtens?

Die Bezirksregierung prüft die Baugenehmigung für den Standort an der Spitzwegstraße.

Vohwinkel. Am Freitag hat das Landgericht Stuttgart die frühere Chefin des Flatrate-Bordells an der Spitzwegstraße verurteilt. In Vohwinkel dürfte der Ausgang des Prozesses mit Interesse verfolgt worden sein, auch wenn der Pussy-Club im Wuppertaler Westen längst nicht mehr Gegenstand der Diskussion ist: Wie berichtet, gibt es an der Spitzwegstraße zurzeit keinen Bordell-Betrieb, nachdem auch der zweite Nachfolgebetrieb des "Pussy-Clubs" aufgegeben hat.

Doch etliche Anwohner engagieren sich weiter. Sie fordern ein Verbot der Prostitution im Viertel, das es aller Voraussicht aber nicht geben wird, wie von der Bezirksregierung bereits zu hören gewesen war. "Die Einrichtung eines Sperrbezirks stellt ein sehr hohes Maß an Anforderungen, zum Beispiel die akute Gefährdung der öffentlichen Ordnung, dar", hatte es im Juni geheißen.

Weil der Bordell-Betrieb eingestellt ist, sei dies zur Zeit nicht gegeben. Dennoch besteht Hoffnung für die Bordell-Gegner: Wie aus einem neuen Schreiben der Bezirksregierung an die Stadt Wuppertal hervorgeht, befasst sich die Düsseldorfer Behörde zurzeit mit der Rechtsgrundlage für den Standort: Die "Baugenehmigung vom 05.08.2002 ist zurzeit hier Gegenstand einer Prüfung", heißt es in dem Brief, der der WZ vorliegt.

Es sei unklar, ob "diese oder eine solche Genehmigung bei einer eventuellen Neuvermietung des Objektes Bestand hat beziehungsweise noch einmal erteilt werden kann". Im Klartext: Sollte die Bezirksregierung zu der Einschätzung kommen, dass die ursprüngliche Genehmigung nicht rechtens ist, so könnte dies das Aus für den Standort Spitzwegstraße bedeuten.

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