Amtsgericht muss Streit um Grünschnitt klären

Warum ein 80 Jahre alter Mann ein Bußgeld über 123,50 Euro nicht zahlen will.

Ronsdorf. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wuppertal hat vor allemim gerade erst zu Ende gegangenen Winter Anlass zu Auseinandersetzungengegeben, insbesondere, wenn es um Gebühren und Knöllchen geht. Dochauch der Sommer hat seine Tücken, wie ein aktueller Fall aus Ronsdorfzeigt.

Inder kommenden Woche muss eine Strafrichterin am Amtsgericht darüberbefinden, ob das Ordnungsamt ein dreistelliges Bußgeld zu Rechtverhängt hat. Laut Stadt soll ein 80 Jahre alter Ronsdorfer von Junibis September 2009 seiner Reinigungspflicht an einer Treppe nichtnachgekommen sein. Reinigung bezieht sich im konkreten Fall vor allemauf den Grünschnitt. Laut Stadt war die Treppe im vergangenen Sommernicht passierbar, weil sie von diversen Sträuchern zugewuchert war.

DieStadt geht davon aus, dass besagte Treppe in Ronsdorf jenem 80-Jährigengehört. Mithin sei er in der ersten und dritten Woche jedes Monatsverpflichtet, den Weg für Fußgänger freizumachen - zur Not eben auchmit Hilfe einer Heckenschere. Der Mann sehe sich aber offenbar nichtals Eigentümer der Treppe und damit auch nicht in der Verpflichtung,dort gärtnerisch aktiv zu werden, hieß es gestern seitens desPresseamtes.

Fakt ist: Der Mann hat gegen das BußgeldEinspruch eingelegt. Deshalb muss jetzt das Amtsgericht entscheiden. Esdürfte eine interessante Verhandlung werden: Wie die WZ erfuhr, hat derRonsdorfer einen Anwalt der renommierten Wuppertaler Kanzlei Hopfgartenmit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Für denGrünschnitt-Fall ist bislang ein Verhandlungstag vorgesehen.

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