Totes Baby: Mutter muss in Haft

Das Gericht hatte die 25-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

Uellendahl. Ende März hat das Landgericht eine 25-Jährige, die gestanden hatte, 2007 ihre Tochter unmittelbar nach der heimlichen Geburt getötet zu haben, zu vier Jahren Haft verurteilt. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig geworden. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, hat der BGH die Revision der Verteidigung verworfen.

Damit wird der Fall nun nicht ein drittes Mal vor Gericht landen. Denn: Nachdem das Landgericht die Mutter des Kindes 2008 als nicht voll schuldfähig eingestuft und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, kassierte der BGH das Urteil und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts.

Mit der Vorgabe, dass ein neuer Gutachter über die Frage der Schuldfähigkeit befinden müsse. Schon vor Prozessbeginn war klar, dass der neue Gutachter die Mutter für schuldfähig erachtet. Die Verteidigung hatte im zweiten Prozess auf eine Bewährungsstrafe plädiert und später Revision eingelegt. nib

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort