Erdaushub und eine Urne sorgen für Ärger am Friedhof Bredtchen

Lagerung auf Grab. Verwaltung beruft sich auf Satzung.

Katernberg. Empört und sauer kehrte Roman Gerlach mit seinem Vater in dieser Woche vom Grab seiner Mutter auf dem Friedhof Bredtchen an der Hainstraße zurück: Bei Arbeiten auf dem benachbarten Grab war — so die Schilderung des WZ-Lesers — der gesamte Erdaushub in Stoffsäcken unmittelbar an der Grabstätte deponiert worden, teilweise waren sogar eine Abdeckplane und Teile eines Gerüstes auf dem Grab der Familie abgelegt. Bei dem benachbarten Grab wurden durch die Arbeiten einige Blumen zerdrückt.

Was Roman Gerlach aber am meisten verärgerte: Auf einem der Säcke war in seinen Augen achtlos die Urne eines Ausgebetteten abgelegt. Für ihn wird damit die Totenruhe gestört, die von Seiten der Friedhofsverwaltung immer hoch gehalten werde. „Sobald jemand seine Grabstätte scheinbar verkommen lässt, bekommt er ein Schreiben von der Friedhofsverwaltung, das aktuelle Verhalten steht im krassen Gegensatz dazu.“

Eine kurzfristige Beeinträchtigung des benachbarten Grabes, zum Beispiel durch Erdaushub, sei laut Friedhofssatzung zulässig, sagt Volker Wobbe, Leiter der Friedhöfe beim Verband Evangelischer Kirchengemeinden in Elberfeld. Zwar versuche man außerhalb der Grabstätten eine geeignete Stelle zur Lagerung der Erde zu finden, aber manchmal sei der Platz vor Ort einfach zu knapp. „Das Grab wird anschließend sofort wieder in den ordnungsgemäßen Zustand gebracht“, so Wobbe. Sollten Blumen beschädigt werden, wird der Schaden von den Friedhofsgärtnern behoben.

Bei der auf den Stoffsäcken gelagerten Urne sei laut Wobbe die Ruhezeit abgelaufen gewesen. Sie sei beim Ausheben des Grabes ungeplant zum Vorschein gekommen. Zur Erklärung: Bei älteren Gräbern dürfen — je nach Friedhofssatzung — auf einer Grabstelle eine Sarg- und zwei Urnenbestattungen gleichzeitig stattfinden. „Die Urne wurde sofort wieder beigesetzt und das Grab mit Erde neu aufgefüllt.“

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